Gera sucht ehrenamtliche Richter

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Im November 2020 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichte Thüringens statt. Die ehrenamtlichen Richter werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Sie werden einer Kammer im Verwaltungsgericht zugeteilt, wo sie in verschiedenen Rechtsgebieten tätig werden (wie z.B. Baurecht, Asylrecht usw.).

Die Stadtverwaltung Gera erstellt die Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten für das Verwaltungsgericht Gera. Nach einem Beschluss des Stadtrates werden die vorgeschlagenen Personen dem Verwaltungsgericht Gera benannt.

Wer Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter hat, kann sich bis spätestens 8. Mai 2020 bei der Stadtverwaltung Gera, Abteilung Recht und Vergabe, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Tel. 838-1713) bewerben. Die dafür benötigten Personalbögen sind in der Abteilung Recht und Vergabe, Raum 239, im H 35 in der Heinrichstraße 35 sowie auf www.gera.de erhältlich.

Besonders werden Parteien, Vereine und Betriebe gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Bürgerinnen und Bürger anzusprechen und gegebenenfalls ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes zu wecken.

Bewerberinnen und Bewerber für dieses Ehrenamt müssen Deutsche sein. Darüber hinaus sollen die Kandidatinnen und Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Ausgeschlossen sind Richter, Notare, Rechtsanwälte, Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder der Landesregierung, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind.

Quelle

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