Unterstützung für Studierende

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  • Hochschulen stellen Mittel bereit
  • Tiefensee: Land hat lässt Studierende in Notsituation nicht allein
  • Anträge nimmt Studierendenwerk Thüringen ab sofort entgegen

Thüringer Wissenschaftsministerium, Thüringer Hochschulen und das Thüringer Studierendenwerk haben sich auf ein Unterstützungspaket für Studierende verständigt, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das teilte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute in Erfurt mit. Demnach stellen die Hochschulen dem Studierendenwerk Thüringen Mittel aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Als Richtwert werden dafür zunächst 10 Euro je Studierendem – d.h. insgesamt rund 500.000 Euro – veranschlagt. Das Studierendenwerk kann daraus im Rahmen der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ auf Antrag zinslose Sozialdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro an bedürftige Studierende vergeben. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres in Raten zurückgezahlt werden. Thüringen ist damit das erste Bundesland, das ein solches Angebot für seine Studierenden bereithält.

„Viele Studierende haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren“, sagte Tiefensee. Eine ganze Reihe von ihnen könne dadurch unverschuldet in Not geraten. „In dieser Situation lassen wir die Studierenden nicht allein. Mit den Sozialdarlehen schaffen wir ein schnelle, unbürokratische Möglichkeit, diese schwierige Phase zu überbrücken und auch weiterhin die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Nach der aktuellen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) sind bundesweit über zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig, 60 Prozent davon finanzieren aus diesen Einnahmen ganz oder teilweise ihre Lebenshaltungskosten.

Der Wissenschaftsminister bedankte sich bei den Hochschulleitungen und dem Studierendenwerk, die den Vorschlag des Landes von Anfang unterstützt hatten. Rechtliche Grundlage für diese Form der Hilfeleistung ist das Thüringer Hochschulgesetz, demzufolge die Hochschulen gemeinsam mit dem Studierendenwerk Thüringen an der sozialen Förderung der Studierenden mitwirken (§ 5 Abs. 7 ThürHG). Zur sozialen Förderung gehört auch, dass bedürftige Studierende ein Sozialdarlehen erhalten können, um ihren Lebensunterhalt, insbesondere die Kosten für Miete, Nahrungsmittel und Verbrauchsgüter, vorübergehend zu sichern. Das Studierendenwerk übernimmt in Amtshilfe für die Hochschulen die Darlehensausgabe und -verwaltung.

Hinweis zur Antragstellung: Anträge auf das Sozialdarlehen können ab sofort mit einer Anfrage an asb@stw-thueringen.de gestellt werden. In dem formlosen Antrag sollte die bestehende Notsituation dargestellt und bspw. mit einer Kündigung des bisherigen Arbeitgebers oder einem Nachweis zum Bezug von Kurzarbeitergeld untersetzt werden. Alle weiteren Kriterien kann man unter https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/haertefalldarlehen/haertfalldarlehen.html nachlesen. Die Anträge werden mit den zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendenwerks, die sich per e-mail bei den Antragstellern melden, konkretisiert und abgestimmt.

Quelle.

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