Regeln zum Schutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen

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Mittlerweile sehen alle Bundesländer eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken vor – in öffentlichen Verkehrsmitteln und zumeist auch in Geschäften. Bund und Länder empfehlen die sogenannten Alltagsmasken generell dringend. Sie können das Risiko von Infektionen verringern.

Schutzmasken sind besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfehlenswert.

Auch in Zeiten weitgehender Kontaktbeschränkungen müssen Menschen den Weg zur Arbeit zurücklegen und einkaufen gehen. Was tun, wenn es schwierig wird, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten? Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte.

Bund und Länder empfehlen daher dringend, Schutzmasken zu tragen – vor allem im öffentlichen Personnennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel.

Eine bundesweite Pflicht zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht. Jedoch haben sich mittlerweile alle Bundesländer wie Thüringen für eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen entschieden. Dennoch ist es weiterhin wichtig, in der aktuellen Situation verstärkt Verhaltens- und Hygieneregeln zu befolgen.

Einen Überblick über die regionalen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen finden Sie bei den jeweiligen Ländern.

Allgemeine Hygieneregeln

Ob mit oder ohne Alltagsmaske: Wichtig ist immer, Abstand zu halten. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, sollte die geltenden Hygieneregeln noch bewusster beachten:

  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
  • Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch.
  • Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.


Persönliche Verhaltensregeln

Zusätzlichen Schutz bieten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder Fahrgast in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch hier ist es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden.

Quelle: Bundesregierung.

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