„Ganz oben steht für uns die Gesundheit der Bevölkerung. Nach den strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden wir jede Anmeldung prüfen und danach entscheiden“, sagte Horn. Wenn Bescheide für Versammlungen erlassen werden, dann nur mit Auflagen für Teilnehmerzahl, Abstandsregelungen und Hygienevorkehrungen. Ob diese Auflagen dann eingehalten werden, wird kontrolliert. Wie Dezernent Horn sagte, muss es dafür allerdings eine Zusammenarbeit mit der Polizei geben. Gespräche liefen bereits. „Mit unserer Personalkapazität im Bürgeramt sind wir durch die Corona-Pandemie am Limit.“
Trotz Infektionsgefahr muss die Stadt Erfurt Versammlungen am 1. Mai akzeptieren. Gestern hatte das Land Thüringen ab sofort Versammlungen mit maximal 50 Teilnehmern unter freiem Himmel genehmigt. Wie Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein sagte, ist die Stadtverwaltung von der Entscheidung überrascht worden. „Die Geschwindigkeit hat uns überrollt. Wir hätten gern mehr Planungssicherheit gehabt. Schließlich müssen wir Kommunen es umsetzen, nicht das Land“, sagte er. Insgesamt sieht Bausewein die Freigabe von Versammlungen ähnlich kritisch wie die morgige Wiederöffnung der Einzelhandelsgeschäfte. Er befürchtet viele Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Bausewein: „Diese Lockerungen könnten zu viel sein. Das Schlimmste wäre doch, wenn wir Mitte Mai sagen müssen, wir müssen jetzt wieder drei Schritte zurückgehen. Das werden die Menschen nicht verstehen.“
Die Frage, ob die Stadt Erfurt durch eine eigene Allgemeinverfügung nicht Versammlungen am 1. Mai untersagen könnte, beantworten sowohl der Oberbürgermeister als auch der Sicherheitsdezernent mit nein. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der vergangenen Woche schienen deutsche Gerichte das Grundrecht auf Versammlungen höher zu bewerten als den Infektionsschutz. „Versammlungsrecht ist ein hohes Gut“, sagte Dezernent Horn, der selbst Jurist ist.