Mit der Möglichkeit zur Öffnung von Geschäften bis 800m² und die Lockerung des Versammlungsverbotes in geschlossenen Räumen (bis 30 Personen) sowie unter freiem Himmel (bis 50 Personen) haben sich ab dem 24. April für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen zwei elementare Bestimmungen geändert. Die Stadt Gera hat ergänzend dazu eine eigene Allgemeinverfügung erlassen, um der Bevölkerung und allen Gewerbetreibenden detaillierten Aufschluss über die Neuregelungen der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu geben.
Folgende Hygienevorschriften müssen vom Veranstalter, Organisator oder Amtsträger der Versammlung beachtet und zwingend eingehalten werden (ggf. können weitere zusätzliche Auflagen, je nach Art und Umfang der Versammlung verordnet werden):
• Ausschluss von Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung
• Ausschluss von Personen mit jeglichen Erkältungssymptomen
• Ausstattung des Veranstaltungsorts/Geschäfts mit ausreichenden Möglichkeiten zur guten Belüftung
• Information der Teilnehmer über allgemeine Schutzmaßnahmen (v.a. Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Niesetikette) durch den Veranstalter und Hinwirken auf deren Einhaltung
• Konkretisierung und Dokumentation der Sicherstellung der allgemeinen Hygienevorschriften durch ein Schutzkonzept
• Einhaltung der Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und den Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden sowie wirksame Schutzvorschriften für Personal, Besucher und Kunden
• Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen
• Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
Für die Öffnung von Geschäften gelten ebenfalls Hygienemaßnahmen, deren Einhaltung zu jedem Zeitpunkt mindestens gewährleistet sein muss:
• regelmäßige Desinfektion von im direkten Kundenkontakt stehenden Oberflächen wie die Griffe von Einkaufs-/Transportwagen, Türklinken und Kabinentüren
• Verfügbarkeit von Einmalhandschuhen und Handdesinfektionsmitteln für das Personal
• Verfügbarkeit von Einmalhandschuhen sowie für deren ordnungsgemäße Entsorgung entsprechende Müllbehälter im Bereich der Selbstbedienung mit unverpackten Lebensmitteln (z.B. Obst und Gemüse) für Kunden
• schriftliches Konzept zu geschäftsspezifischen Maßnahmen und die konkrete Umsetzung der Schutzmaßnahmen, einschließlich der ausführlichen Unterweisung der Mitarbeiter/innen
• Aufbewahrung der Dokumentationen zur Einsicht der zuständigen Behörden jederzeit vor Ort für mindestens 4 Wochen
• Hinweise für Kunden durch Aushänge und regelmäßige Durchsagen auf die Verpflichtung zur Abstandsregelung und der Einhaltung von Schutzmaßnahmen
• gut sichtbare Abstandsmarkierungen im Wartebereich vor und in den Einrichtungen/Geschäften sowie die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung
• Betretungs- und Verkaufsverbot für Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung
• Sicherstellung der Einhaltung der Hygieneregeln durch das Personal während der gesamten Öffnungszeiten
Hygienemaßnahmen bei der Verkleinerung größerer Verkaufsstätten im Einzelhandel
Betreiber von Verkaufsstätten im Einzelhandel können sich unter folgenden Links branchenbezogene Informationen der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik herunterladen:
https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona/spezielle-fragen-fuer-beschaeftigte-im-handel-und-in-der-warenlogistik/best-practice-beispiele
https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona/spezielle-fragen-fuer-beschaeftigte-im-handel-und-in-der-warenlogistik
Folgende Themen werden auf diese Homepage beschrieben:
– Vorbeugung
– Umgang mit Bargeld
– Kassenarbeitsplätze und Bedientheken
– Tragen von Handschuhen im Verkauf
– Rückkehrer aus Risikogebieten
– Kundenkontakt
– erkältete Beschäftigte
– Erkrankung auf Dienstreisen
– Händedesinfektionsmittel für Kunden
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit. Es befinden sich außerdem wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen. Unter folgendem Link können diese Informationen heruntergeladen werden:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Die gesamte Allgemeinverfügung der Stadt Gera, die am 24. April in Kraft trat sowie weitere Hinweise, Empfehlungen und Hilfestellungen finden Sie zum Nachlesen auf http://www.corona.gera.de.