Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat einen konkreten Zeitplan für einen „Exit“ des Hotel- und Gastgewerbes aus dem derzeitigen „Lockdown“ vorgelegt. Entsprechend einem bereits in der vergangenen Woche vorgelegten 3-Stufen-Plan könne am 13. Mai mit einem Ausstieg aus dem Totalstillstand begonnen werden, sagte Tiefensee heute in Erfurt. Öffnungen könnten demnach zuallererst die Campingplätze betreffen. In einer zweiten Stufe ab dem 22. Mai sollen die Lockerungen auf die gesamte Freizeitwirtschaft, Gastronomie und Beherbergungsbranche ausgeweitet werden. Entsprechende Abstimmungen mit Sachsen-Anhalt und Sachsen für eine möglichst einheitliche Gestaltung der Übergangsszenarien liefen. Über die Exit-Strategie für das Thüringer Hotel- und Gastgewerbe solle des Kabinett in der kommenden Woche entscheiden, sagte Tiefensee.
Gastronomie und Hotellerie, die im Zuge der Krise überwiegend hatten schließen müssen, seien bundesweit in existentielle Not geraten, so der Wirtschaftsminister. „Wenn die derzeitige Situation noch lange anhält, steht allein in Thüringen die Hälfte der Betriebe vor dem Aus.“ Das betreffe die lokale Eckkneipe ebenso wie große Hotelunternehmen. „Deshalb braucht die Branche jetzt schnell eine klare Perspektive und zusätzliche Unterstützung, um bis zur Öffnung zu überleben.“ Das Wiederhochfahren der Branche müsse aus seiner Sicht deshalb schrittweise, aber zügig beginnen. „Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie greifen und die Situation insgesamt stabil bleibt“, sagte Tiefensee. „Wenn das der Fall ist, muss es auch für die Tourismuswirtschaft möglich sein, ihre wirtschaftliche Aktivität wieder aufzunehmen.“
Die Öffnung nicht nur für diese Branche, sondern auch für andere Unternehmen, Institutionen, Studios und dergleichen müsse nach einem klaren und nachvollziehbaren Maßstab erfolgen, so der Minister. Er warb deshalb einmal mehr dafür, bei allen notwendigen Vorgaben und Regelungen einen „Paradigmenwechsel“ zu vollziehen. „Wir sollten wegkommen von willkürlichen Kriterien wie Verkaufsflächen oder Tätigkeitsverboten für bestimmte Branchen“, sagte der Minister. Dass in der Vergangenheit zum Beispiel Friseure ihre Läden öffnen durften, Kosmetikgeschäfte aber geschlossen bleiben mussten, sei nur schwer nachzuvollziehen gewesen. „Stattdessen sollte es so sein, dass Unternehmen grundsätzlich öffnen dürfen, wenn sie die strengen infektions- und arbeitsschutzrechtlichen Regeln sowie die Hygienestandards erfüllen. Diese Regeln und Standards müssen möglichst bundesweit abgestimmt und einheitlich sein sowie durch staatliche Stellen effektiv überwacht und, wo notwendig, sanktioniert werden.“ Daran müsse sich aus seiner Sicht auch das weitere Vorgehen bei der Öffnung des Hotel- und Gaststättenbereichs orientieren.
Der von Tiefensee vorgelegte Zeitplan sieht u. a. vor, in der ersten Stufe am 13. Mai zunächst die Campingplätze für Wohnwagen und Reisemobile zu öffnen und damit wieder Tagestourismus in kleinerem Umfang zuzulassen. Zudem sollten ab diesem Zeitpunkt auch wieder Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Vermietung angeboten werden können, wenn diese sich autark versorgen können.
In der zweiten Stufe ab dem 22. Mai sollten die Lockerungen dann unter strikter Einhaltung der branchenspezifischen Infektions- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie der geltenden Abstandsregeln auf die gesamte Freizeitwirtschaft, Gastronomie (Restaurants, Cafés, Kneipen) sowie auf die Beherbergungsbranche (Hotels, Pensionen, Gasthöfe) ausgeweitet werden, soweit diese über entsprechende sanitäre Einrichtungen auf den Zimmern verfügt. Im Außenbereich müssen zudem klare Abgrenzungen gegenüber öffentlichen Bereichen erfolgen, um eine Durchdringung von Fußgängerverkehr und Außengastronomie – wie z. B. in den Innenstädten – zu vermeiden. Gleichzeitig sollen auch alle Unternehmen der Freizeitwirtschaft, Tourist-Informationen sowie National- und Naturparkzentren wieder öffnen können, soweit das spezifische Geschäftsmodell die Einhaltung der geltenden Regelungen zulässt. Weiterhin sollen für Personengruppen bis max. fünf Personen wieder Freizeitaktivitäten (z.B. Stadtführungen, geführte Radtouren etc.) möglich sein.
In Stufe 3 ab dem 8. Juni solle dann nach einer Überprüfung der epidemiologischen Entwicklung eine Öffnung aller übrigen Hotel- und Gastbetriebe erfolgen. Diese Öffnung betrifft dann z. B. große Gruppenunterkünfte (wie etwa Schullandheime) sowie letztlich alle Betriebe, bei denen sich die sanitären Anlagen nicht auf den Zimmern befinden. Auch über die Zulässigkeit der Beherbergung von ausländischen Reisenden, ggf. differenziert nach unterschiedlichen Herkunftsregionen, ist entsprechend der aktuellen Situation zu entscheiden. Gleiches gilt auch für die Öffnung von Betrieben, deren Geschäftsmodell die Einhaltung der obenstehenden Regeln kaum oder gar nicht zulässt, etwa Clubs, Diskotheken und vergleichbare Amüsierbetriebe.