Erfurt: nur wenige Hallen können für Vereinssport freigegeben werden

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Nach dem Corona-Shutdown soll nach und nach das öffentliche Leben wieder hochgefahren werden. Dies geht nur Stück für Stück, da Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte eingehalten und auf die Bedingungen vor Ort angepasst werden müssen. Dies hat Auswirkungen auf den Vereinssport in den Schulturnhallen.

Nur wenige Hallen werden für Vereine freigegeben

Mit Beginn dieses Monats ist auch der Vereinssport in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Meist werden dazu die Schulsporthallen genutzt. Allerdings wird es hier vorerst nur wenige Möglichkeiten geben.

Der Grund: Seit heute sollen alle Schülerinnen und Schüler im gestaffelten Präsenzunterricht beschult werden. Um die vorgeschriebenen Abstandregelungen einhalten zu können, werden die Schulsporthallen in erster Priorität durch die Schulen selbst genutzt.

An vielen Grundschulen dienen die Turnhallen zudem als Ort für die Notbetreuung oder werden für Versammlungen und Elternabende genutzt. Darüber hinaus werden sie zur Durchführung der Prüfungen benötigt.

Daher können den Vereinen aktuell nur 16 Schulsporthallen zur Verfügung gestellt werden, an denen die Umsetzung der Sportangebote unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich ist.

Durch den Erfurter Sportbetrieb werden jetzt schnellstmöglich Nutzungszeiten an die Vereine vergeben. Hierbei werden entsprechend der allgemeinen Vergabepraxis die Stunden zwischen 15:00 und 19:00 Uhr vordergründig für Kinder und Jugendliche sowie von 19:00 bis 22:00 Uhr für den Erwachsenensport vorgesehen. Durch die beschränkte Gesamtkapazität werden unter Beachtung der geltenden Vergabegrundsätze derzeit ausschließlich Nutzungszeiten an Aktive im Wettkampfsport sowie in klassischen Hallensportarten vergeben.

Einzelne verbleibende Restkapazitäten werden unverzüglich über die Sportdatenbank des Erfurter Sportbetriebs ausgewiesen und können dann von bislang nicht berücksichtigten Nutzern zielgerichtet ausgewählt und beantragt werden. Zudem bestehen in den Sommermonaten noch freie Zeiten auf den Sportplatzanlagen, für die sich vor allem klassische Freiluftsportler anmelden können.

Die Verfügbarkeit der Schulsporthallen wird regelmäßig überprüft. Sollte die Nutzung der Turnhallen als Ort der Beschulung und Notbetreuung und als Prüfungsort wegfallen, werden diese wieder für die Vereine freigegeben.

Quelle

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