Jena: Bebauungsplan für Zeiss-Promenade wird 2 Monate öffentlich ausgelegt

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Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-J 43 »Neue Carl-Zeiss-Promenade« wird in zwei Lesungen, am 02. und am 09.07. dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss und anschließend am 15.07. 2020 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Planung beinhaltet am Standort nahe des Westbahnhofes eine Zusammenführung verschiedener Geschäftsbereiche der Firma ZEISS. Es soll ein Gebäudekomplex in einem modernen und zeitgemäßen Erscheinungsbild entstehen, welcher sich einerseits prägnant aber dennoch verträglich in die Stadtlandschaft Jenas einfügen wird.

Bürgermeister Christian Gerlitz hierzu: »Für Jena ist der neue Carl-Zeiss Campus vielleicht die wichtigste Investition seit der Wiedervereinigung. Nicht nur die 2.500 Arbeitsplätze, sondern vor allem auch das mit dem Neubau ausgedrückte Vertrauen von Zeiss in den Standort Jena machen die Bedeutung dieses Vorhabens aus. Ich bin sehr froh, dass wir trotz der Corona Pandemie mit dem Projekt nach wie vor gut im Zeitplan liegen.«

Eine neu zu bauende Straße wird das Areal erschließen und einen Lückenschluss zwischen der Otto-Schott-Straße und der heutigen Lichtenhainer Straße herstellen. Neben einem Parkplatz direkt neben dem Westbahnhof, der von der Otto-Schott-Straße und vom Sandweg her anfahrbar sein wird, soll für die Beschäftigten ein großes Parkhaus in der Moritz-von-Rohr-Straße gebaut werden.

Zahlreiche Fachgutachten integriert

Der Planentwurf enthält neben dem Bebauungsplan, welcher die Nutzungen sowie den möglichen baulichen Rahmen wie maximale Gebäudehöhen und Außenmaße regelt, eine Objektplanung mit detaillierteren Angaben zum künftigen Erscheinungsbild der Gebäude sowie zum Anschluss an die Straßen und Medien. Dem Planentwurf liegen zahlreiche Fachgutachten zu den Themen Verkehr, Schallimmissionen, Klima, Umweltschutz, Kampfmittel und Altlasten zugrunde.

Plan liegt für zwei Monate öffentlich aus

Nach Beschluss durch den Stadtrat sollen der Planentwurf und sämtliche Gutachten für zwei Monate öffentlich einsehbar sein. Aufgrund des aktuellen Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Offenlage und Beteiligung vorrangig über die Internetpräsenz der Stadt Jena erfolgen. Ergänzend sind die Unterlagen im Dienstgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung und Umweltschutz nach vorheriger Terminvereinbarung einsehbar.

Quelle

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