Information für Alleinerziehende zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

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Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Damit soll den Herausforderungen Rechnung getragen werden, denen sich Alleinerziehende auf Grund der eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Zeiten der Corona-Pandemie in besonderem Maße stellen mussten und müssen.

Für den Erhöhungsbetrag von 2.100 Euro kann auch ohne Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag ermittelt werden. Die Thüringer Finanzämter werden bis Ende Juli diesen Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einpflegen bzw. zusätzlich zu einem bereits zuvor gebildeten Freibetrag berücksichtigen. Arbeitgeber werden die Erhöhung des Entlastungsbetrags beim individuellen Lohnsteuerabzug jedes betroffenen Arbeitnehmers unaufgefordert berücksichtigen. Betroffene Steuerpflichtige müssen also ihr Finanzamt nicht telefonisch kontaktieren oder einen entsprechenden Antrag stellen.

Quelle: Thüringer Finanzministerium.

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