Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus der EU, Erhöhung der Berufsausbildungshilfen, ein attraktiveres Aufstiegs-BAföG und die Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren: Das sind einige der gesetzlichen Neureglungen, die am 1. August in Kraft treten. Hier ein Überblick.
Arbeit / Soziales
Mehr Schutz für entsandte Arbeitnehmer
Nach Deutschland entsandte Beschäftigte haben von nun an Anspruch auf einen Tariflohn. Das geht aus der geänderten EU-Entsenderichtlinie hervor. Zudem erhalten sie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schmutz- und Gefahrenzulagen. Reisekosten für Dienstreisen im Inland übernehmen die Unternehmen – Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland künftig nach zwölf Monaten Beschäftigung alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Eine Ausnahme sind die Fernfahrer. Am 30. Juli 2020 tritt das Gesetz in Kraft.
Mehr Unterstützung für Azubis
Ab 1. August 2020 erhöhen sich die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung sowie die Kinderbetreuungskosten während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme steigen. Zudem gibt es höhere Zuschüsse zur Vergütung an Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen.
Bildung und Forschung
Reform des Aufstiegs-BAföG
Mit der Reform des Aufstiegs-BAföGs verdoppelt sich zum einen der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag, zum anderen erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Stundung oder zum Erlass bei der Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Mittel nun größer. Ein weiterer Vorteil der Reform: Eine Förderung bis zum Master-Abschluss ist über alle Stufen der beruflichen Qualifizierung hinweg möglich.
Finanzen
Strengere Prüfung von Investitionen
Abflüsse von Informationen oder Technologien verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können – eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erreicht dieses Ziel. Die Regelungen gelten für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Investoren außerhalb der EU.
Justiz
Europäische Staatsanwaltschaft kann Arbeit aufnehmen
Korruption, Betrug, Geldwäsche: Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedsstaaten sollen künftig von einer unabhängigen, dezentralen Behörde verfolgt werden. Mit Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird erstmals eine unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union geschaffen, die voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das entsprechende Gesetz ist am 17. Juli 2020 in Kraft getreten.
Infektionsschutz
Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren
Positive Corona-Tests bei Haustieren sind seit dem 3. Juli meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Pflicht, das Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht.
Verbraucherschutz
Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 3. August 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya mit dem Wirkstoff Thiacloprid. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Die Europäische Kommission hatte die Zulassung für Thiacloprid, ein hochwirksames Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide, für den europäischen Markt beendet.