Die Stadt Gera meldet derzeit neun aktive Corona-Fälle, dies teilte das Gesundheitsamt am Mittwoch, 12. August, mit. Damit stieg die Zahl der Infizierten in den vergangenen Tagen leicht. Die kumulative Inzidenz der letzten sieben Tage beträgt 4,6. Gründe für den Anstieg liegen laut dem Amtsarzt der Stadt Gera, Dipl.-Med. Matthias Albert, in der derzeitigen Ferien- und Reisezeit. „Die Entwicklungen waren zu erwarten. Die aktuelle infizierten Personen kommen vor allem aus dem Bereich der Reiserückkehrer. Dabei ist festzustellen, dass es nicht neun Einzelpersonen an verschiedenen Orten sind, sondern es derzeit vor allem in Familien zu einer Ansteckung kam. Das bedeutet, wir können die Kontaktnachverfolgung vollumfänglich sicherstellen und die Lage kontrollieren.“, erklärt Albert.
Tests bei Reiserückkehrern werden allerdings ausschließlich von der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt. Derzeit häufen sich Bürgeranfragen zu Terminen im Gesundheitsamt. Im § 10a der Bundesverordnung werden die niedergelassenen Ärzte bzw. die Abstrichstellen der KV zur Durchführung der SARS-CoV-2 Tests benannt. Gesundheitsämter werden ausdrücklich nicht benannt. Eine Terminvergabe erfolgt wie bisher über die Nummer 116 117 der Vereinigung.
Derzeit bereiten sich auch in der Stadt Gera die Schulen auf die Öffnung nach den Sommerferien vor. Dabei weißt das Gesundheitsamt darauf hin, dass Lehrer mit Risikofaktoren nicht zum Einsatz im Präsenzunterricht verpflichtet sind. Entsprechend dem Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21 des Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport ist folgende Verfahrensweise vorgesehen: „Die betroffenen Lehrerinnen oder Lehrer zeigen der Schulleitung an, dass sie von der Pflicht befreit werden wollen, Präsenzunterricht in Gruppen zu erteilen. Sie legen der Schulleitung das Attest eines behandelnden Arztes vor, das das erhöhte Risiko eines schweren Verlaufes bescheinigt.“
Die Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 07. Juli 2020 tritt am 30. August außer Kraft.