Um Familien in der Corona-Pandemie besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Kinderbonus von 300 Euro beschlossen. Die erste Rate von 200 Euro pro Kind wurde bereits im September ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von weiteren 100 Euro pro Kind beginnt jetzt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderbonus im Überblick.
Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Im Oktober beginnt nun die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro. Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 200 Euro war bereits im Vormonat erfolgt.
Die Auszahlungstermine für den Kinderbonus richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Für die Auszahlung der zweiten Rate gelten folgende Termine:
Endziffer 0: 7. Oktober
Endziffer 1: 8. Oktober
Endziffer 2: 9. Oktober
Endziffer 3: 12. Oktober
Endziffer 4: 14. Oktober
Endziffer 5: 15. Oktober
Endziffer 6: 16. Oktober
Endziffer 7: 19. Oktober
Endziffer 8: 21. Oktober
Endziffer 9: 22.Oktober
Warum wird der Kinderbonus in zwei Raten ausgezahlt?
Der Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt, um damit einen starken Konjunkturimpuls zu setzen. Mit der Zahlung in zwei Raten werden außerdem nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden. Eine einmalige Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro hätte zur Folge, dass Kinder getrennt lebender Eltern, für die der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, mehr Geld zur Verfügung hätten als Kinder, bei denen der andere Elternteil Unterhalt zahlt. Denn der Unterhaltsvorschuss, den die Kinder ohne Unterhaltszahlungen in der Regel bekommen, wäre in diesem Falle höher als der Mindestunterhalt.
Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?
Der Kinderbonus beträgt einmalig 300 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Er ist eine von vielen Maßnahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Bonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Zusätzlich wird der Kinderbonus auch für Kinder gezahlt, für die im September 2020
- noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt) oder
- kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im Juli abgeschlossen).
Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden. Somit gelten bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderbonus keine Besonderheiten gegenüber dem Kindergeld.
Muss man den Kinderbonus beantragen?
Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Nur in seltenen Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Familienkasse kontaktieren, um den Kinderbonus zu erhalten. Für Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf Kindergeld.
Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag an die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?
Der Kinderbonus wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag, von den Familien mit höherem Einkommen profitieren, wird er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kommt somit gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. Um auch Alleinerziehende besser zu unterstützen, wurde außerdem der Entlastungsbetrag für die Kinderjahre 2020 und 2021 angehoben.
Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey greift der Kinderbonus zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen Familien finanziell unter die Arme. „Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen“, so Giffey.