Dieses Wochenende wurden durch den Inspektionsdienst Süd zunächst
insgesamt 13 Haftbefehle in Erfurt vollstreckt. In 12 Fällen konnte
durch die festgestellten Personen die Vollstreckung der Haftbefehle
durch Begleichung der gerichtlich geforderten Geldbeträge abgewendet
werden.
In einem Fall handelte es sich um einen Haftbefehl mit dem Zweck der
Vollstreckung einer Untersuchungshaft des Freistaates Bayern, welcher
nicht mit Geldzahlung abgewendet werden kann.
In einem anderen Fall wurde der Verurteilte in seiner Wohnung in der
Erfurter Innenstadt angetroffen. Auch hier konnte der Verurteilte
durch Zahlung eines Geldbetrages die Haft abwenden. Jedoch stellten
die Beamten in der Wohnung der Person diverse Gegenstände, welche zum
Konsum von Betäubungsmitteln bestimmt sind, fest. Auf Grund dessen
und der Tatsache, dass die Person u.a. wegen drogenspezifischer
Vortaten bereits polizeilich bekannt ist, ergab sich für die
Polizeibeamten ein erneuter Verdacht einer vorliegenden Straftat. Die
Wohnung der erneut verdächtigen Person wurde auf Anordnung des
diensthabenden Bereitschaftsrichters durchsucht. Hierbei konnten
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge festgestellt und
beschlagnahmt werden. Ebenso wurde durch die Beamten eine größere
Bargeldmenge sowie mehrere Gegenstände, welche dem Waffenrecht
unterliegen, beschlagnahmt. Weiterhin konnten mehrere zum Teil
hochwertige Baumaschinen sowie ein Elektroroller, für welche der
Verdächtige keine Eigentumsnachweise vorlegen konnte, beschlagnahmt
werden. Der nun Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und nach
Vorführung am Amtsgericht Erfurt in eine Thüringer
Justizvollzugsanstalt verbracht. Somit stieg die Zahl der
vollstreckten bzw. durch Bezahlung erledigten Haftbefehle auf 14.