Das gilt zu Silvester und Neujahr

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An Silvester und Neujahr gelten dagegen die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Thüringer Corona-Schutz-Verordnung.

An Silvester und dem Neujahrstag ist es zudem bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.

Quelle.

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