Lkr. Sonneberg: Landrat ruft Katastrophenfall aus

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Amtliche Bekanntmachung

Mit Wirkung vom 29. Dezember 2020 um 12 Uhr stellt der Landrat des Landkreis Sonneberg, Hans-Peter Schmitz, den Katastrophenfall fest.

Hauptgrund ist die höchst angespannte Lage in mehreren Pflege- und Betreuungseinrichtungen, dem Rettungswesen sowie den örtlichen Krankenhäusern, die sich aus Pandemie-bedingten Personalengpässen ergibt. Infolge erhöht sich das Risiko der Gefährdung der Gesundheit bzw. des Lebens einer hohen Anzahl von betroffenen Menschen.

Mit der Feststellung des Katastrophenfalles setzt der Landkreis Sonneberg den Rechtsrahmen, um mit den örtlichen Einheiten des Bevölkerungsschutzes in betreffenden Bereichen bei Bedarf schnell Hilfe leisten zu können.

Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Kräfte unter einheitlicher Leitung zu bündeln und im Bedarfsfall umgehend einsetzen zu können. Zur Koordinierung des praktischen Einsatzes der notwendigen Kräfte wurde eine Sanitätseinsatzleitung gebildet. Nicht zuletzt sichert die Feststellung des Katastrophenfalles im Einsatzfall auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich ab.

„Nach sorgfältiger Prüfung haben wir uns entschlossen, den Katastrophenfall auszurufen, um das Leben und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen“, erklärt Landrat Hans-Peter Schmitz. „Kernstück ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften, um die Bewältigung der diffusen pandemischen Lage in wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Autor: Landratsamt Sonneberg.

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