Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Meiningen: „Ich bin sehr froh über die Eigentumsübertragung an den Freistaat Thüringen. Die Entscheidung bestätigt, dass der von uns in der Bundesrepublik einmalige Weg, das Eigentum an der Schloss- und Parkanlage von Reinhardsbrunn zu erhalten und vor weiterem Schaden zu schützen, der richtige Verfahrensweg war. Für Reinhardsbrunn ist die Zeit des Verfalls sowie der Notsicherungsmaßnahmen durch die Denkmalbehörden nun vorbei – ein neues Kapitel für das Schloss beginnt jetzt.
Der Freistaat hat Wort gehalten und alle ihm möglichen Anstrengungen unternommen, um den Erhalt dieses kulturellen Kleinods zu gewährleisten. Die Landesregierung wird deshalb die bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,9 Millionen Euro für die Notsicherung von Schloss Reinhardsbrunn unverzüglich zur Verfügung stellen.“
Durch die Landesregierung erfolgt nun eine Objektsicherung. Es werden Sicherungsmaßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt, die der Abwehr von weiteren Schäden am Objekt dienen und die keine planerische Vorleistung erfordern. Zudem werden unverzüglich die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen vorbereitet, die zwingend für eine weiterführende denkmalpflegerische Notsicherung erforderlich sind. Dazu liegt bereits ein umfängliches denkmalpflegerisches Konzept vor. Es ist vorgesehen, Schloss Reinhardsbrunn in den Liegenschaftsbestand der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu übertragen.
Die Eigentumsübertragung von Schloss Reinhardsbrunn konnte aufgrund des Gerichtsverfahrens über die Ausführungsanordnung des Landesverwaltungsamtes bisher noch nicht abgeschlossen werden. In der Ausführungsanordnung ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs in einem Enteignungsverfahren geregelt. Mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Meiningen über den Antrag eines Gläubigers der ehemaligen Eigentümerin ist nunmehr geklärt, dass die Übertragung an den Freistaat Thüringen erfolgen kann.