Thüringen: zinsloses Darlehen als Zwischenfinanzierung für Überbrückungshilfe III des Bundes

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Das Wirtschaftsministerium will speziell für die Dienstleistungswirtschaft, die bisher noch nicht oder kaum von den Wirtschaftshilfen des Bundes profitiert hat, die Möglichkeit für eine Zwischenfinanzierung in Form eines zinslosen Darlehens bis zum Start der Überbrückungshilfe III schaffen. Das kündigte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute an. Einen entsprechenden Vorschlag hatte der Minister in die regelmäßigen Corona-Gespräche mit den Vertretern der Wirtschaft eingebracht.

„Gerade der Einzelhandel oder die körpernahen Dienstleister, die aufgrund einer Verschärfung des Lockdowns erst Mitte Dezember schließen mussten, konnten noch nicht von den bisherigen Hilfsprogrammen des Bundes profitieren“, sagte Tiefensee. Für diese Bereiche kommt künftig die Überbrückungshilfe III als Unterstützungsmöglichkeit in Frage. „In der letzten Woche sind wir vom Bund informiert worden, dass entgegen zuvor verlautbarter Termine die Gelder aus diesem Programm voraussichtlich erst ab März vollständig fließen, eine Beschleunigung sei nicht machbar. Die entstehende Verzögerung kann zu Liquiditätsengpässen führen, die die Existenz der Unternehmen bedrohen“, so der Minister.

Tiefensee wies erneut darauf hin, dass bei allen anderen Hilfsprogrammen des Bundes die Auszahlungen an die Unternehmen inzwischen mit Hochdruck liefen. So sind in der Überbrückungshilfe II bereits 90 Prozent, in der Novemberhilfe knapp 76 Prozent aller beantragten Mittel ausgezahlt worden. Als problematisch erweise sich lediglich die Überbrückungshilfe III, die voraussichtlich erst Mitte Februar mit Abschlagszahlungen starten werde.

Nach intensiven Gesprächen mit Kammern, Thüringer Aufbaubank (TAB) und der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) schlägt Tiefensee daher vor, speziell für dieses Programm eine Zwischenfinanzierung über das vorhandene Kreditprogramm „Corona Spezial“ anzubieten, über das Unternehmen einen zinslosen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten können. Dazu muss allerdings der Konsolidierungsfonds, aus dem das Programm finanziert wird, für eine kurze Zeitspanne um 50 Millionen Euro aus Mitteln des geplanten Pandemie-Sondervermögens des Landes aufgestockt werden. Für die Rückzahlung des Kredits sollen die betroffenen Unternehmen dann die Abschläge bzw. vollständig gezahlten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III nutzen.

„Voraussetzung für die vorgeschlagene Lösung ist, dass der Haushaltsgesetzgeber schnell die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt“, sagte Tiefensee. Die haushaltsrechtlichen Fragen müssten dazu zügig geklärt werden. Insbesondere müsse der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zeitnah den Wirtschaftsplan für das Sondervermögen verabschieden. Auch die Abstimmungen mit dem Finanzministerium liefen bereits.

Andere Vorschläge für eine Zwischenfinanzierung der Überbrückungshilfe III – etwa ein eigener Landesfonds, über den Abschlagszahlungen aus Landesmitteln gezahlt werden sollten – sind aus Sicht Tiefensees „kein gangbarer Weg“. Ein solches Vorgehen funktioniere schon deshalb nicht, weil die Länder bis zur Fertigstellung der Antragsplattform des Bundes überhaupt keinen Zugriff auf die Daten der Antragsteller hätten. Abgesehen davon liefe Thüringen Gefahr, dass bereits geleistete Landeszahlungen mit den Bundesmitteln verrechnet werden müssten – also das Land auf seinen Kosten sitzen bleibe. Und schließlich müsste ein komplett neues landesspezifisches Verfahren aufgesetzt werden, für das eine komplette Programmierung des Antragsverfahrens, Antragsprüfung, Festlegung der Auszahlungsmodalitäten sowie eine spätere Mittelkontrolle und -verrechnung notwendig sei. „Das würde zu einer Verkomplizierung und zu enormen Verzögerungen des gesamten Auszahlungsprozesses führen“, so der Minister. Stattdessen ließen sich mit dem Vorschlag eines zinslosen Überbrückungsdarlehens all diese Hürden umgehen und ein schnelles, reibungsloses Angebot für eine Zwischenfinanzierung machen.

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