Nach der Wiederöffnung von Grundschulen und Kindergärten im Freistaat Thüringen steht am 1. März 2021 der nächste Schritt aus dem Schullockdown an.
Ab 1. März 2021 wechseln laut geltender Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung und entsprechend der geltenden Allgemeinverfügung des Bildungsministeriums für Thüringen die 5. und die 6. Klassen an weiterführenden Schulen wieder in die Stufe Gelb nach dem Thüringer Stufenplan. Ausnahmen bilden die Landkreise, die aufgrund weiterhin sehr hoher Inzidenzwerte und der aktuellen Weisung des Gesundheitsministeriums eine Allgemeinverfügung zur weiteren Schulschließung erlassen haben. Das sind, Stand jetzt, der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Kyffhäuser-Kreis (vgl. TMBJS-Medieninformation vom 19. Februar 2021).
Für die Klassenstufen ab Klasse 7 aufwärts gilt für den Ausstieg aus dem Lockdown eine Kopplung an den 7-Tages-Inzidenzwert: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert sieben Tage lang unter 100 liegt, kann der Lockdown für diese Klassenstufen ab 1. März 2021 enden und auch sie wechseln in Stufe Gelb.
Stand jetzt könnten sieben Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte diese Bedingungen erfüllen. Bei fünf davon ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, denn sie liegen derzeit verlässlich unter dem Inzidenzwert von 100. Das sind: Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Stadt Eisenach, Stadt Jena, Stadt Weimar. Hier bereiten sich die Schulen auf einen Wechsel in Stufe Gelb ab 1. März 2021 vor.
Bei zwei Kreisen, kann derzeit noch nicht vor dem Wochenende (27./28. Februar 2021) festgestellt werden, ob sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum 1. März sieben Tage lang unter dem Inzidenzwert von 100 gelegen haben werden. Das sind der Ilmkreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Für diese Kreise wird daher erst am Montag, 1. März 2021, festgestellt, ob die Voraussetzung („7 Tage unter 100“) erfüllt worden ist. Falls ja, beginnen diese dann am 2. März 2021 mit dem Schulbetrieb in Stufe Gelb für die Klassen 7 und höher. Das Bildungsministerium will so vermeiden, dass am Wochenende möglicherweise bereits vorbereitete Schulöffnungen für die Klassen 7 aufwärts rückgängig gemacht werden müssen.
Nach der Öffnung von Schulen auf Grundlage der geltenden Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung (Ende des Schullockdowns) sind vorläufig einzig die Inzidenzwerte maßgeblich, die laut Weisung des Gesundheitsministeriums gelten (150 und 200 als Maßgabe an die Kreise, ggf. eigene Allgemeinverfügungen zu erlassen).