Thüringen: weitere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest

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Foto: Thüringer Zoopark Erfurt

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat in einer Notbekanntgabe landesweit angeordnet, dass Geflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche Niederlassung (sogenanntes „Reisegewerbe“) nur an Geflügelhalterinnen und -halter abgegeben werden darf, sofern das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch durch einen Tierarzt oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch untersucht worden ist.

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist es erforderlich eine weitere Verschleppung der Geflügelpest unbedingt zu verhindern. Gerade der ambulante Handel birgt – gerade aufgrund der kleinen Verkaufschargen und der nachweislich schlechten Dokumentation bei vielen am Handel Beteiligten – ein hohes Risiko das Virus breit zu streuen. Die Anordnung der Untersuchung erhöht die Sicherheit, dass kein infiziertes Geflügel in den Handel kommt. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalterinnen und -halter in Thüringen, nur Tiere zu kaufen, bei denen der mobile Geflügelhändler eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung vorweisen kann. Geben Sie zudem beim Kauf unbedingt Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Nur so kann eine Virusverbreitung wirksam reduziert werden.“

Die Allgemeinverfügung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://verbraucherschutz.thueringen.de/tiergesundheit

Hintergrund:

Aufgrund der maßgeblichen Einschleppung des Hochpathogenen Aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N8 über einen mobilen Geflügelhandel aus Nordrhein-Westfalen im März 2021 nach Thüringen kam es zu einem massiven Ausbruchsgeschehen in Thüringen, wobei insbesondere die Landkreise Weimarer Land, Sömmerda, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt und die Städte Erfurt, Weimar und Jena betroffen sind.

Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung ein, dass der ambulante Handel mit lebendem Geflügel ein hohes Risiko für die Verschleppung von HPAIV H5N8 darstellt. Durch die Anordnung der Untersuchung von Tieren, die über das Reisegewerbe abgeben werden, wird die Gefahr des Verkaufs von infizierten Tieren minimiert.

Weitere Informationen zur Geflügelpest-Situatuon in Thüringen finden Sie unter: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/gefluegelpest

Quelle

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