Allmählich stabilisiert sich die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Eisenach, so dass die teilweise Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten in greifbare Nähe rückt. Ab Donnerstag gilt in den Eisenacher Schulen und Kindergärten wieder „Phase Gelb“. Damit ist zumindest ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. „Ich weiß, wie belastend die Kontaktarmut für Kinder und Jugendliche ist“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Sie freut sich darüber, dass die Eisenacher Schüler*innen nun wieder eine Perspektive haben, auch in Gemeinschaft lernen zu können.
Ab Donnerstag ist zumindest Wechselunterricht möglich, schildert Bildungsdezernent Ingo Wachtmeister. „Wie die einzelnen Schulen das in der Praxis ausgestalten, entscheidet jede Einrichtung selbst“, betont Wachtmeister. Seit Freitag bereiten sich die Schulen auf die neue Situation vor. Die Öffnung gilt sowohl für Grundschulen als auch für weiterführende Schulen.
Bitte um verantwortliches Handeln
In den Kindergärten endet die Notbetreuung ebenfalls. Eltern müssen sich aber weiterhin auf Einschränkungen einstellen: Nach wie vor sind die Kitas nicht so lange geöffnet wie sonst. Früh- und Spätschicht werden noch nicht wieder angeboten. Auch gruppenübergreifende Aktionen sind noch nicht erlaubt. So soll vermieden werden, dass die Erzieher*innen unnötig zwischen den Gruppen wechseln und im Ernstfall mehr Personal in Quarantäne geschickt werden müsste.
Oberbürgermeisterin Katja Wolf appelliert an die Stadtgesellschaft, weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten. „Wenige Fälle von Corona-Infektionen können am Ende darüber entscheiden, ob unsere Schulen und Kitas wieder schließen müssen“, sagt sie. Auch mit Blick auf den Einzelhandel sei es wichtig, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz auf einem niedrigen Wert stabilisiere. Sie bittet alle Eltern, konstruktiv bei den Corona-Tests mitzumachen. Im Kindergarten werden Schnelltests nur nach Einverständniserklärung der Eltern, also auf freiwilliger Basis, durchgeführt. In der Schule sind sie verpflichtend.
Rechtlicher Hintergrund
Den rechtlichen Rahmen regelt seit dem 24. April die Corona-Notbremse der Bundesregierung. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über 165, müssen Kindertagesstätte und Schulen schließen. Stabilisiert sich die Inzidenz hingegen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen auf unter 165, so darf wieder geöffnet werden. Für den Einzelhandel gilt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen unter 150, ist Termin-Shopping mit negativem Test und Maske erlaubt.