Zu einer schier unendlichen Geschichte, mit immer wieder neuen Wendungen, entwickelte sich am Mittwochmittag ein scheinbar gewöhnlicher Fahrraddiebstahl in Bad Klosterlausnitz. Gegen 12:00 Uhr meldete eine 31-Jährige, dass ihre beiden hochwertigen Fahrräder entwendet wurden. Diese hatte die Anruferin etwa eine Stunde zuvor hinter dem Haus abgestellt. Durch einen Zeugen konnte der Verdacht relativ schnell auf eine 23-jährige polizeibekannte Frau gelenkt werden, welche in Begleitung eines bis dahin unbekannten Mannes war. Beide führten nach Zeugenaussage die gestohlenen Räder mit sich. Als die eingesetzten Beamten die Anschrift der Frau prüften, kam diese kurze Zeit später alleine hinzu. Die Beamten konfrontierten die junge Frau mit den Wahrnehmungen des Zeugen, woraufhin diese alles von sich wies und angab von nichts zu wissen. Obendrein versuchte sie die Polizisten hinters Licht zu führen. Als die Frau die Beamten vor ihrer Anschrift entdeckte, schmiss sie das mitgeführte Fahrrad, welches sich dann als eines der gestohlenen herausstellte, hinter das Wohnhaus. Dabei konnte sie aber von weiteren Polizeibeamten beobachtet werden, sodass der Schwindel aufflog. In der Wohnung der Frau fanden die Einsatzkräfte weiteres vermutliches Diebesgut. So dauerte es nicht lange, bis der männliche Begleiter ebenfalls einen Namen und somit ein Gesicht hatte. Auch er ist bei der Polizei hinreichend bekannt. Der Mann wurde wenig später vor der Wohnanschrift der 23-Jährigen mit einem gestohlenen Motorroller aufgegriffen. Der 32-Jährige räumte den Diebstahl ein und führte die Beamten zu dem zweiten gestohlenen Rad. Dieses war bereits nach Jena in eine „Schrauberwerkstatt“ verfrachtet worden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Stubendurchgang durchgeführt, bei dem neben Betäubungsmitteln auch Dokumente und ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt wurden. Der 32-Jährige Fahrrad- und Rollerdieb wurde vorläufig festgenommen. Der Haftrichter setzte am heutigen Donnerstag den erlassenen Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug.