Kreis Nordhausen: Lockerungen ab Mittwoch

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Am heutigen Montag liegt der Inzidenzwert im Landkreis Nordhausen den fünften Werktag unter 35. Deshalb gelten ab Mittwoch, 9. Juni, die Regeln für diesen Schwellenwert. Damit entfällt die Testpflicht beispielsweise in der Innengastronomie, bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen wie Kino und Hallenbad, in Fitnessstudios, Tanzschulen und Beherbergungsbetrieben. 

Auch die Kontaktbeschränkungen werden weiter gelockert, in geschlossenen Räumen sind Treffen mit bis zu zehn haushaltsfremden Personen zulässig, für Treffen unter freiem Himmel gibt es nur noch Empfehlungen. Privaten Veranstaltungen müssen nicht angezeigt werden. Öffentliche Veranstaltungen sind anzeigepflichtig beim Landratsamt, mindestens zwei Werktage im Voraus per E-Mail an Erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de. Eine Testpflicht besteht nur bei Veranstaltung in geschlossenen Räumen. Dies gilt auch für Veranstaltungen des organisierten Vereinssport. Auch Diskotheken dürfen jetzt öffnen, brauchen allerdings die Erlaubnis des Landratsamtes, die mindestens zehn Werktage vorher beantragt werden muss, Testpflicht und Kontaktnachverfolgung bleiben bestehen. 

In Schulen bleibt es ebenfalls zunächst bei der Testpflicht, die Maskenpflicht gibt es nur noch im Schulgebäude, nicht mehr im Unterricht. In Musik- und Jugendkunstschulen entfällt die Personenbegrenzung, Chor- und Orchesterproben sind jetzt auch in geschlossenen Räumen erlaubt, die Testpflicht und Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen. Alle Regeln der Thüringer Corona-Verordnung sind online abrufbar unter https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Quelle: Landratsamt Nordhausen.

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