Thüringen: Sonderinvestitionsprogramm I für die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

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Das von Bund und Freistaat Thüringen geförderte Sonderinvestitionsprogramm (SIP I) zur Sanierung zahlreicher landesgeschichtlich bedeutender baulicher Kostbarkeiten steht bereit. Am 25. Juni 2021 unterzeichneten Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und Kulturstaatsministerin Monika Grütters in Berlin eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Finanzierung eines ersten Sonderinvestitionsprogramms (SIP I) der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sowie für Projektmittel zur Förderung der Schlösser- und Kulturlandschaft in Thüringen. Sie sind Voraussetzung für den Investitionsmarathon.

Der Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: „Thüringens kulturelles Erbe und die baulichen Zeugnisse unserer Residenzkultur sind von nationaler Bedeutung. Die Mittel des Sonderinvestitionsprogramms I werden den größten Sanierungsschub für Schlösser und Residenzen außerhalb Weimars in der Geschichte des Freistaats auslösen. Die von der Schlösserstiftung vorgeschlagene Maßnahmenliste zeigt ihre Schwerpunkte dafür auf. Es werden sich im Laufe des Prozesses naturgemäß Änderungen ergeben, Prioritäten angepasst und Machbares sowie Notwendiges bewertet werden müssen – insoweit ist der Masterplan ein Plan, der nicht in Stein gemeißelt ist. Als nächsten Schritt wird die Schlösserstiftung gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Projekte schärfen und mit den Zuwendungsgebern Priorisierungen erarbeiten und damit die Antragstellungen auf Ausreichung der Fördermittel beim Bund und der Landesverwaltung vorbereiten.“

In den vergangenen Monaten hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eine Maßnahmenliste erarbeitet. Diese muss nun insbesondere auch mit dem Bund als Zuwendungsgeber abgestimmt werden. Nicht alle gewünschten oder auch nur notwendigen Maßnahmen konnten in der Liste der Schlösserstiftung für das Sonderinvestitionsprogramm I berücksichtigt werden. Deshalb hoffen Stiftung und mit ihr das Land auf ein notwendiges SIP II, über das laut Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund bereits im Jahr 2024 verhandelt werden soll. Die einzelnen Sanierungsprojekte an den Liegenschaften für das aktuelle Programm müssen nun konkretisiert und im Detail geplant werden, um sie anschließend umzusetzen und damit Fördermittel abfließen können.

Ein Anteil der Fördermittel in Höhe von bis zu 10 Prozent ist zur Finanzierung des zusätzlichen Personalbedarfs der Stiftung vorgesehen, damit sie das anspruchsvolle Programm bewältigen kann.

Durch die Baukommission, in der Vertreter der Zuwendungsgeber Bund und Land, das Landesamt für Denkmalpflege, Baufachleute des Thüringer Infrastrukturministeriums und des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr sowie des Thüringer Finanzministeriums vertreten sind, erhält die Stiftung baufachliche Begleitung. Es soll mit dem Zusammenwirken der genannten Stellen auch sichergestellt werden, dass Förderkriterien eingehalten werden, dass während des gesamten Projektzeitraums für die Stiftung Kostenkontrolle und Planungssicherheit gewährleistet sind und dass die Abläufe geordnet bleiben.

Seitens der Fördergeber wurde ein fester Anteil von insgesamt bis zu 50 Millionen Euro für Schloss Friedenstein mit herzoglichem Park und Museum vorgesehen. Damit wird das derzeit laufende 60-Millionen-Euro-Programm für Schloss Friedenstein mit herzoglichem Park aufgestockt. Der bisher geplante Umfang der Sanierung wird sich damit deutlich erweitern.

Im Weiteren enthält die von der Stiftung erarbeitete Maßnahmenliste folgende Vorschläge für Sanierungsprojekte des SIP in den Liegenschaften aus dem Sonderinvestitionsprogramm I (SIP I):

Schloss Heidecksburg in Rudolstadt:

Schwerpunkte auf Schloss Heidecksburg sind augenscheinlich der Nord- und der Westflügel. Hier geht es vorrangig um die statisch-konstruktive Sanierung der Dächer, die barrierearme Erschließung und die Objektsicherheit. Die Sanierung des Marstalls und der Säulensäle im Südflügel sind notwendig, damit diese für das Staatsarchiv Rudolstadt nutzbar gemacht werden können.

Schloss Sondershausen:

An Schloss Sondershausen weisen vor allem die ältesten Bauteile erheblichen Sanierungsbedarf auf. Der problematische Baugrund hat am alten Nordflügel und dem aus dem Mittelalter stammenden Turm statische Schäden verursacht, die es vorrangig zu beheben gilt. Dies soll geplant und nach den Vorstellungen der Stiftung im Förderzeitraum umgesetzt werden. Hinzu kommen Dachsanierungen am Süd- und am Ostflügel, die Fortführung der aufwendigen Arbeiten am Entwässerungssystem und die Gesamtsanierung des Jägerhauses zur Nutzung durch die Landesmusikakademie. Im Schlosspark sollen dringend notwendige Brückensanierungen und Wegerestaurierungen durchgeführt werden.

Schloss Bertholdsburg Schleusingen:

Bisher nicht nutzbare Bereiche in den Erdgeschossen des Süd- und des Westflügels von Schloss Bertholdsburg könnten saniert und für die Nutzung durch das Naturhistorische Museum Schloss Bertholdsburg vorbereitet werden. Auch an eine barrierearme Erschließung und an Brandschutzmaßnahmen ist dabei gedacht. Zudem sollte die Schlossbrücke saniert werden.

Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden:

Angestrebt wird die zügige Fortführung zweier Langzeitaufgaben an Schloss Wilhelmsburg. Die Dachsanierung soll am Südflügel einschließlich Schlosskirchturm fortgesetzt und damit zum Abschluss gebracht werden. Angestrebt wird auch die Erweiterung des Museumsrundgangs und diesen barrierearm zu gestalten. In größerem Umfang könnten die so prägenden wie sanierungsbedürftigen Stütz- und Umfassungsmauern instandgesetzt werden.

Schloss Schwarzburg:

Bedürftig ist hier vor allem das Hauptgebäude des Schlosses. Nach Möglichkeit lässt sich das Ziel der Stiftung realisieren, Depotflächen für das Thüringer Landesmuseum Heidecksburg zu schaffen. Darüber hinaus könnten die bis 2021 als „Denkort der Demokratie“ nutzbar gemachten Innenräume barrierearm erschlossen und um Veranstaltungsinfrastruktur erweitert werden.

Schloss Altenstein in Bad Liebenstein:

Ziel ist, die Sanierung des Schlosses bis hin zur Nutzbarkeit abzuschließen. Schwerpunkte sind dabei die Sanierung des historischen Küchenbaus, der Terrassen und die Sicherung der benachbarten Bergfriedruine.

Dornburger Schlösser:

Auf den Dornburger Schlössern steht für die Stiftung das Renaissanceschloss zur Sanierung an. Die notwendigen Maßnahmen reichen von der Dachsanierung über die Instandsetzung der Baukonstruktion des hangnahen Gebäudes bis zur Objektsicherheit. Zudem müssen die barocken Geländegitter am Rokokoschloss restauriert werden.

Weitere Sanierungsmittel sind für Schloss und Park Wilhelmsthal bei Eisenach, Burg Weißensee, Burg Ranis, Wasserburg Kapellendorf, Schloss Molsdorf mit Park und verschiedenen Burgruinen erforderlich.

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