In der Diskussion um die coronabedingte Ausstattung von Schulen setzt die Stadt Gera auf freies Lüften von Klassenräumen. Dabei orientiert sie sich unter anderem an Empfehlungen des Umweltbundesamtes, das im Juli 2021 feststellte: „Neben der Einhaltung der Hygieneregeln (‚AHA‘) bleibt die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft.“ In allen Unterrichtsräumen der Staatlichen Schulen der Stadt Gera werden durch weit zu öffnende Fenster gute Lüftungsmöglichkeiten sichergestellt. Zur Unterstützung des freien Lüftens werden den Schulen CO2-Messgeräte zur Verfügung gestellt. Diese Geräte weisen z.B. über Ampelsysteme oder akustische Signale darauf hin, wenn die CO2-Konzentration über den unbedenklichen Wert von 1.000 ppm steigt. Somit wird durch den kontrollierten Hinweis zum Lüften eine mögliche Viruskonzentration in der Luft ebenfalls reduziert.
Der kommunale Gebäudeverwalter, die Elstertal Infraprojekt GmbH, habe in diesem Zusammenhang bereits geprüft, an welchen Schulen die Ertüchtigung bzw. ein Austausch einzelner Fenster notwendig ist, um die erforderliche Zufuhr von Frischluft zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Im Ergebnis sollen in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik sowie im Staatlichen regionalen Förderzentrums „Am Brahmetal“ Fenster repariert oder ausgetauscht werden.
Mobile Luftfilter sollen in Geraer Schulen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Auch das Umweltbundesamt hält mobile Luftfilter nur in Räumen „mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“ für sinnvoll. Gegen den Einsatz mobiler Luftfilter in Unterrichtsräumen sprächen neben unklaren Studienergebnissen auch der hohe Aufwand für den fachgerechten Betrieb, der Geräuschpegel sowie der Wartungsaufwand. Problematisch sei auch, dass Luftfilter vermeintliche Sicherheit vortäuschen und damit wirksame andere Schutzmaßnahmen vernachlässigt werden könnten. Dementsprechend stellt auch der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages in einem Beschluss am 1. Juli 2021 zu „Corona-Pandemie und Perspektive für das Schuljahr 2021/22“ fest, dass der Einsatz mobiler Luftfilter „nur in konkret zu definierenden Ausnahmefällen sinnvoll“ ist.