Thüringen: Infos zum schrittweisen Umtausch der Führerscheine

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Der alte „Lappen“ hat ausgedient

Erfurt. Der bundesweite Führerscheinumtausch ist auch im Freistaat Thüringen im Gange. Thüringens Infrastrukturstaatssekretärin Susanna Karawanskij bittet die Bürger:innen, die Fristen zum Austausch im Auge zu behalten: „Die EU gibt vor, dass bis 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein dürfen. Der Austausch erfolgt nach festgelegten Fristen, die sich nach Geburts- und Ausstellungsjahren richten. Bitte informieren Sie sich, bis wann ihr Führerschein umgetauscht werden muss.“

Ab dem Jahre 2033 dürfen gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Sie werden in einer Datenbank gespeichert, um einen Missbrauch zu verhindern.

Der Bundesrat hat den Pflichtumtausch am 15. Februar 2019 beschlossen und in einer neuen Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung festgeschrieben, in der auch die genauen Fristen zum Austausch nach Jahrgängen angegeben sind.

Um den Andrang bei den ausstellenden Ämtern zu drosseln, existiert ein Stufenplan für den Umtausch, der sich an den Jahrgängen der Führerschein-Inhaber:innen und den Ausstellungsjahren orientiert. Selbstverständlich kann jede betroffene Person auch jetzt schon den neuen Kartenführerschein beantragen.

Begonnen wird mit den schätzungsweise noch ca. 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten (Papier-)Führerscheinen, da diese bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. So soll bis zum 19. Januar 2025 sichergestellt werden, dass dieses weitgehend vollständig ist und insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Führerscheinnetzwerkes Informationen über nahezu alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis enthält. Der Umtausch wird in dieser ersten Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt, da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar ist. Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung.

Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann.

Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, weil ab diesem Zeitpunkt auch die seit dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre 15-jährige Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen.

Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und dann weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Bei dem Führerscheinumtausch handelt es sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung, wie z.B. Lkw- und Busfahrer. Der neu ausgestellte Kartenführerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung des Namens sowie des Lichtbildes.

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes zuständig und es entstehen die dort gültigen Verwaltungskosten. Dort werden auch weiterführende Informationen mitgeteilt, welche Dokumente für den Umtausch des Führerscheins benötigt werden.

Die konkreten Umtauschfristen können auf den Seiten des BMVI nachgeschaut werden.

Autor: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt.

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