Thüringen übernahm deutlich mehr Bürgschaften im Corona-Jahr

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Im Jahr 2020 übernahm der Freistaat Thüringen Haftungsrisiken in Form von Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 125 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es nur rund 22 Millionen Euro.

„Der Anstieg ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie betont: „Die Bürgschaften haben den Thüringer Arbeitsmarkt in einer wirtschaftlich extrem angespannten Zeit stabilisiert.“

Thüringen hatte im April 2020 den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro erhöht. Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollten in der Krise von den staatlichen Garantien profitieren.

Vor allem bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft fragten 2020 verstärkt nach staatlichen Sicherungsinstrumenten. So entfiel der überwiegende Teil der Haftungsübernahmen mit mehr als 117 Millionen Euro auf Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Hier wurden mehr als 200 Thüringer Unternehmen mit etwa 6.500 Arbeitnehmer:innen unterstützt. Außerdem konnte mit Bürgschaften die Finanzausstattung bestehender bzw. zusätzlicher Förderprogramme verbessert werden.

Im ersten Halbjahr 2021 ist die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften wieder rückläufig. So wurden in 77 Fällen Bürgschaften über etwa 16 Millionen Euro für Thüringer Unternehmen gewährt.

Im Zuge der die Finanz- und Wirtschaftskrise haben 2009 und 2010 Bürgschaften des Landes in Höhe von damals 156 Millionen Euro bzw. 131 Millionen Euro Thüringer Unternehmen geholfen. Hingegen wurden Bürgschaften in den Jahren 2012 bis 2019 verstärkt zur Finanzierung von Investitionen und Unternehmensnachfolgen genutzt.

Ministerin Heike Taubert blickt voraus: „Bürgschaften sind ein flexibles Förderinstrument. Damit kann die Thüringer Wirtschaft auch bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen wie die Umgestaltungen am Automobilmarkt und bei den Zulieferbetrieben weiter unterstützt werden.“

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (über 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (über 3 bis 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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