Thüringen: Testnachweise für Schülerinnen und Schüler

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Schülerinnen und Schüler in Thüringen erhalten im neuen Schuljahr Bescheinigungen, mit denen sie in der Schule durchgeführte Schnelltests auch außerhalb der Schule nachweisen können. Darauf hat Bildungsminister Helmut Holter am Donnerstag in einem Schreiben an alle Thüringer Eltern sowie Schülerinnen und Schüler hingewiesen, das an die Schulen zur Verteilung versandt worden ist. Die Schulen stellen den Schülerinnen und Schülern die Bescheinigung auf Wunsch (der Eltern) bereit.

Auf dem Zettel werden übersichtlich die durchgeführten Tests aufgelistet und von der jeweiligen Lehrkraft dokumentiert. Die Nutzung des Testnachweiszettels ist freiwillig.

Eltern müssen zu Schuljahresbeginn ebenfalls eine Erklärung über die Teilnahme ihres Kindes am Testsystem an Schulen abgeben, volljährige Schülerinnen und Schüler geben die Erklärung eigenständig ab. Auch dafür steht ein neues Formular bereit, das zu Schuljahresbeginn in der Schule abzugeben ist. Auf diesem Formular kann auch erklärt werden, ob der betreffende Schüler oder die Schülerin geimpft oder genesen ist.

Das Schuljahr beginnt in Thüringen am 6. September 2021 mit einer allgemeinen Testpflicht. Geimpfte und Genesene sowie Personen, die einen aktuellen Nachweis über einen anderweitig durchgeführten Test beibringen können, sind vom Testen in der Schule befreit.

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