Im Falle einer erhöhten Infektionslage und dem Erreichen einer höheren Warnstufe gemäß dem Thüringer Frühwarnsystem sind Kommunen verpflichtet, weitere Schutzmaßnahmen zu erlassen, die der Infektionslage angepasst sind.
Der Krisenstab der Stadt Jena hat sich deshalb in seiner gestrigen Sitzung über weitere mögliche Maßnahmen ausgetauscht, die umgesetzt werden sollen, falls die Warnstufe 1 für die Stadt erreicht würde. Nach Prüfung des Maßnahmenkatalogs, der im Thüringer Eindämmungserlass vorgeschlagen wird, erscheint die dort zuvorderst aufgeführte Ausweitung von Testpflichten als angemessene Schutzmaßnahme. Ausgenommen hiervon wären nach aktuellem Recht Personen, die geimpft oder genesen sind.
Demnach soll diese 3G-Regelung auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. Der Zugang zur Innengastronomie, der Besuch öffentlicher Veranstaltungen, der Zutritt zu Sport- und Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen und Angeboten sowie die Inanspruchnahme entgeltlicher Übernachtungsangebote wäre demnach nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte möglich.
Die aktuell diskutierten Maßnahmen sind dabei unter Vorbehalt zu verstehen. Eine konkrete Entscheidung kann erst mit Blick auf das dann vorhandene Infektionsgeschehen getroffen werden.
Wann tritt die Warnstufe 1 in Kraft?
Sobald die 7-Tage-Inzidenz und gleichzeitig mindestens ein weiterer Zusatzindikator (Hospitalisierungsinzidenz, Intensivbettenbelegung für Thüringen) an drei Tagen in Folge über den Schwellenwerten liegen, gilt die Warnstufe 1. Die weitergehenden Maßnahmen würden dann im Wege einer Allgemeinverfügung angeordnet werden, die vorab mit dem Land Thüringen abgestimmt werden muss.
Aktuell gilt für Jena die Basisstufe (GRÜN). Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell (Stand 10.09.2021) bei 61,4, die Hospitalisierungsrate bei 0,9 (Vergleich Warnwert 1: 4,0-6,9%) und die Intensivbettenbelegung für Thüringen bei 2,0% (Vergleich Warnwert 1: 3,0-5,9%).
Autor: Stadt Jena.