Der Thüringer Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 sollten nachfolgende Regelungen für den Urnenwahlgang beachtet werden:
- Bringen Sie eine qualifizierte Gesichtsmaske mit. Es gilt eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen.
- Bringen Sie, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.
- Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie im Wahllokal wählen gehen. Die Mitnahme des Personalausweises oder Reisepasses ist zwingend erforderlich.
- Nehmen Sie in jedem Fall den Personalausweis oder Reisepass mit, denn trotz Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand die Identifizierung mittels Ausweis verlangen.
Bis einschließlich Mittwoch, den 22. September, haben rund 421.100 Wähler die Briefwahlunterlagen abgefordert. Dies entsprach vier Tage vor der Wahl einem Anteil von 24,6 Prozent der Thüringer Wahlberechtigten. Zur Bundestagswahl 2017 betrug die Abforderung der Briefwahlunterlagen zum gleichen Zeitpunkt 258.500 (das entsprach 14,6 Prozent). Wie aus den Wahlkreisen mitgeteilt, sind derzeit ca. 307.100 Briefwahlunterlagen wieder an die Gemeinden zurückgesandt worden. Dies sind knapp 75 Prozent der beantragten Briefwahlunterlagen.
Abschließend ein Hinweis zur Briefwahl:
Bürger, die die Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht per Post an die Gemeinde zurückgesandt haben, können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckten Adresse in der Gemeinde persönlich abgeben.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de.
Autor: Thüringer Landeswahlleiter Günter Krombholz, Erfurt.