In Eisenach werden ab Mai die Anträge für Kinderbetreuungsplätze zentral bei der Stadtverwaltung Eisenach entgegen genommen. Das gilt für Betreuungsplätze in allen Kindergärten in der Stadt – sowohl in städtischen Kindertagesstätten als auch in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Die Anträge nimmt das städtische Jugendamt (Verwaltungsgebäude Markt 2, Zimmer 5) zu den üblichen Sprechzeiten entgegen.
Bisher waren beim Jugendamt nur die Anträge für Betreuungsplätze in Kinderkrippen und den städtischen Kindertageseinrichtungen abzugeben. Die Eltern mussten so die anderen Kindertagesstätten einzeln aufsuchen und vor Ort den Antrag abgeben. Diese Wege entfallen jetzt durch die zentrale Vergabe der Plätze.
Die bereits in den einzelnen Kindertageseinrichtungen abgegebenen Anträge werden übergeben und von der Stadtverwaltung weiter bearbeitet. Alle bisher erteilten Zusagen für Kinderbetreuungsplätze bleiben gültig.
Künftig sollen die Eltern mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum einen Betreuungsplatz für ihr Kind beim Jugendamt beantragen – und dabei ihre Wunscheinrichtung angeben. Empfohlen wird, den Antrag frühzeitig zu stellen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Beantragung des Bundeselterngeldes.
Antragsformulare werden auf der Webseite der Stadtverwaltung (www.eisenach.de – Bereich „Kultur & Leben“, Rubrik „Kinder, Familie und Jugend“ unter Kindertagesbetreuung), im Bürgerbüro, in jeder Kindertageseinrichtung sowie in der Abteilung Kindertageseinrichtungen / Elterngeld zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen sind unter Telefonnummer 03691 / 670 774 erhältlich.
Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.