Erfurt: Kosten der Unterkunft werden rückwirkend zu 2017 angepasst

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Die Entwicklung auf dem Erfurter Wohnungsmarkt hat das Amt für Soziales und Gesundheit veranlasst, das „Schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Werte der Kosten für Unterkunft und Heizung nach den SGB II und XII für die Landeshauptstadt Erfurt“ vorfristig an die Gegebenheiten anzupassen.

Die auf dem Dokument beruhende „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII“ ist nunmehr bestätigt und entfaltet seine Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2017.

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