Die auf dem Dokument beruhende „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII“ ist nunmehr bestätigt und entfaltet seine Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2017.
Die auf dem Dokument beruhende „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII“ ist nunmehr bestätigt und entfaltet seine Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2017.