Eisenach: Es gilt die Alarmstufe 3

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Corona-Warnstufe 3 (Rot)

Mit dem heutigen Donnerstag, 4. November, gilt im Wartburgkreis und damit auch in der Stadt Eisenach die Corona-Warnstufe Rot. Nun kommen verschärfte Corona-Maßnahmen auf die Bürger*innen zu. Der Wartburgkreis hat mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung reagiert, die ebenfalls heute in Kraft tritt. Diese beinhaltet unter anderem die 3G-Regelung für den Zugang zu geschlossenen Räumen wie Gaststätten, Übernachtungsangeboten, Reisebusveranstaltungen, den Besuch von Schwimmbädern, Saunen und Sporthallen sowie nicht-öffentlichen Veranstaltungen wie privaten Feiern ab 21 Personen.

Damit gelten im Wartburgkreis dieselben Regelungen wie auch in den Nachbarlandkreisen Gotha und Schmalkalden-Meiningen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamts Wartburgkreis. Auch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Diese Bestimmungen enthalten weitere verbindliche Regelungen für den Betrieb von Kindergärten und Einrichtungen der Kindertagespflege, die sich nach den Stufen des Thüringer Frühwarnsystems richten.

Geänderte Öffnungszeiten in städtischen Kitas

Die Vorgabe: Bei Warnstufe Rot ist die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen in beständigen, festen und voneinander getrennten Gruppen zu organisieren. Die Kinder werden in gleichbleibender Zusammensetzung durch stets dasselbe pädagogische Personal betreut. Aufgrund dieser Vorgaben müssen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Personaldecke, die Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen nun eingeschränkt werden. Ab Montag, 8. November, gelten für die städtischen Kindertageseinrichtungen „Kindertraum“, „Spatzennest“ und „Zwergenland“ folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr.

Auch auf den Schulbetrieb kommen Beschränkungen zu: Schüler*innen und das Personal müssen im Schulgebäude und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung (bis 16 Jahre) bzw. eine qualifizierte Gesichtsmaske (ab 16 Jahre) tragen. Zudem müssen alle, die nicht von der Teilnahme an verbindlichen Tests befreit sind, angebotene Selbsttests unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal durchführen. Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des TMBJS. Sie tritt am Sonntag, 7. November, in Kraft.

Autor: Stadtverwaltung Eisenach.

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