Erfurt: Nahverkehr ab morgen mit 3G-Regelungen

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Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt in allen Stadtbahnen und Bussen der EVAG die 3G-Regel. Rechtliche Grundlage bilden die neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Gemäß der gefassten Beschlüsse und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist die Nutzung von Bussen und Bahnen für Fahrgäste nur noch gestattet, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet sind.

Was bedeutet 3G und für wen gilt die Regelung?

Alle Fahrgäste müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Der Nachweis darüber muss mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche, die zur Schule müssen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen. 

Wie erfolgt der 3G-Nachweis?

Vollständig geimpfte Fahrgäste müssen ihr gültiges Impfzertifikat oder ihren Impfpass vorzeigen. Fahrgäste, die vor weniger als 180 Tagen an Covid erkrankt waren, müssen dies durch einen Nachweis belegen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen negativen Testnachweis.

Welche Tests werden anerkannt?
Im Rahmen der 3G-Regel werden nur Antigen-Schnell- oder PCR-Tests anerkannt. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests gelten nicht als Nachweis.

Wo gilt die 3G-Regelung?

3G gilt in allen Bussen und Bahnen der EVAG. Ausgenommen sind Haltestellen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der 3G-Regel?

Es werden stichprobenhafte Kontrollen in unseren Fahrzeugen durchgeführt. Hierzu gibt es auch Gespräche mit Polizei und Ordnungsamt, damit diese unser Kontrollpersonal unterstützen. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet und halten Sie Ihren 3G-Nachweis griffbereit.

Was passiert, wenn kein 3G-Nachweis vorliegt?

Personen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, werden von der Beförderung ausgeschlossen.

Quelle

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