Erfurt: Zugang zu Gebäuden der Stadtverwaltung nur mit 3G

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Besuche in den Verwaltungsgebäuden der Landeshauptstadt Erfurt bleiben auch in der derzeitigen Corona-Situation weiter möglich.

Ab sofort dürfen aber nur noch geimpfte, genesene oder getestete (3G) Personen Gebäude der Stadtverwaltung Erfurt betreten. Die neue „Hausordnung Corona“ wurde von Oberbürgermeister Andreas Bausewein erlassen und gilt bis auf weiteres.

Personen, die weder geimpft (Impfausweis oder QR-Code in gängiger App sind vorzuweisen) noch genesen (Genesenen-Bescheinigung ist vorzuweisen und darf nicht älter als sechs Monate sein) sind, müssen einen negatives Testergebnis vorlegen, dass bei einem zertifizierten Antigenschnelltest sowie dem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer keinen solchen Nachweis vorweisen kann, wird nicht eingelassen. Sicherheitspersonal oder die jeweiligen Objekthausmeister sind mit der Kontrolle beauftragt.

Weiterhin haben alle Personen in sämtlichen Objekten der Stadtverwaltung Erfurt die Pflicht, eine Gesichtsmaske zu tragen. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Vollendung ihres sechsten Lebensjahres und Personen, die wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist auf geeignete Weise (z. B. durch ein ärztliches Attest) glaubhaft zu machen.   

Quelle.

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