EU: Bürgerbefragung zu Pauschalreisen gestartet

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Die EU-Kommission will die EU-Vorschriften über Pauschalreisen überprüfen und hat dazu heute (Mittwoch) eine öffentliche Konsultation gestartet. Bürgerinnen und Bürger und Interessenträger können bis zum 10. Mai 2022 ihre Erfahrungen und Meinungen zu den derzeitigen Vorschriften für Pauschalreisen kundtun. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Überprüfung der EU-Pauschal-Reiserichtlinie einfließen.

Mit der Überprüfung will die Kommission untersuchen, ob die Richtlinie weiterhin ein hohes Maß an Verbraucherschutz für Reisende, auch in Krisenzeiten, gewährleisten kann. Diese Initiative wurde in der neuen Verbraucheragenda der Kommission von 2020 angekündigt. Bei der Überprüfung der Richtlinie werden die seit 2018 gesammelten Erfahrungen berücksichtigt, einschließlich der COVID-19-Pandemie, die zu massiven Stornierungen von Reisebuchungen führte.

Infolge der COVID-19-Pandemie mussten zahlreiche Reiseleistungen annulliert werden. Nach der EU-Richtlinie über Pauschalreisen haben Reisende Anspruch darauf, dass ihnen alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Beendigung des Pauschalreisevertrags aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erstattet oder zurückgezahlt werden. Viele Mitgliedstaaten hatten jedoch nationale Vorschriften erlassen, die es den Veranstaltern von Pauschalreisen ermöglichten, von den EU-Vorschriften abzuweichen. Diese nationalen Vorschriften verstießen gegen die Bestimmungen der Pauschalreiserichtlinie und schwächten die Verbraucherrechte. Im Mai 2020 hatte die Kommission eigens eine Empfehlung zu Gutscheinen angenommen, um die Mitgliedstaaten bei der Einführung attraktiver, verlässlicher und flexibler Gutscheinregelungen zu unterstützen. Dabei hatte sie erneut betont, dass das EU-Recht einzuhalten sei und Verbrauchern die Wahl der Erstattungsart gelassen werden müsse.

Im Juli 2020 hatte die Kommission VertragsverletzungsverfahrenD gegen zehn Mitgliedstaaten wegen ihrer Vorschriften für Pauschalreisen eingeleitet. Die zehn Mitgliedstaaten hatten es den Veranstaltern von Pauschalreisen ermöglicht, anstatt einer Rückzahlung verpflichtende Gutscheine als Erstattung für annullierte Reisen während der COVID-19-Pandemie auszustellen oder die Erstattung bzw. Rückzahlung weit über die in der Richtlinie über Pauschalreisen festgelegte Frist von 14 Tagen hinaus aufzuschieben.

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