Das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende, ab dem 1. März 2022 müssen an den entsprechenden Fahrzeugen, wie z.B. Mopeds, E-Scooter, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht werden.
Die Gültigkeit ist an der Farbe ersichtlich. Sind die aktuellen Kennzeichen derzeitig blau, müssen ab März grüne gültige Versicherungskennzeichen angebracht werden. Das neue Kennzeichen kann z. B. bei einem KfZ-Versicherer beantragt werden.
Zusätzlich gibt es seit 2021 eine wichtige Neuerung. Es startete eine dreijährige Testphase für Folienkennzeichen, welche als Alternative zu den Blechschildern verwendet werden können. Hierbei wird eine Folie auf eine Trägerplatte geklebt, welche am Fahrzeug angebracht wird. Als Schutz vor Fälschung dient ein Hologramm.
Wird ein Verkehrsteilnehmer ohne gültiges Kennzeichen erwischt, droht ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Autor: LPI Gotha.