Thüringen: Hotspot-Regelung der Regierungskoalition findet keine Landtagsmehrheit

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Auf Bundesebene läuft die Feststellung der pandemische Lage und eine mögliche Verlängerung zum 2. April aus. 14 Tage konnten die Bundesländer die bisherigen Maßnahmen wie Maskenpflicht und 3- bzw. 2-G-Regeln noch durchführen lassen. Ein möglicher Ausweg, den der Gesetzgeber vorsieht, ist eine sogenannte Hotspot-Regelung. Damit könnten die Länder einzelne Regionen oder gar ein ganzes Bundesland zu einem Corona-Hotspot erklären, wobei die Formulierung dazu recht schwammig ist.

Vor zwei Wochen tagte der Landtag, sich diesem Ende der Regelungen bewusst. Vor einer Woche reichte die Regierungskoaliton (SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) einen Antrag zu einer Sondersitzung ein. Diese Sondersitzung wurde am heutigen Donnerstag, 31. März, durchgeführt.

Die Thüringer Landesregierung verfügt über keine eigene Mehrheit. Die Fraktionen von AfD und CDU sowie die parlamentarische Gruppe der FDP kündigten bereits an, gegen eine Hotspot-Regelung zu stimmen. Die CDU-Fraktion wurde dabei vom Jenaer Leiter des Krisenstabs, Dezernent Benjamin Koppe (CDU) öffentlich gebeten, einer solchen Regelung doch zuzustimmen. Ohne Erfolg. Die Mehrheit der Parlamentarier lehnte den Antrag von R2G ab. Damit entfallen ab dem 2. April alle bisherigen Maßnahmen. In Thüringen gelten ab Montag Basischutz-Regeln: Maskenpflicht im ÖPNV und zweimalige Testpflicht an Schulen. Die 3-G-Regel für Gastronomie und Einrichtungen wie Theater gelten dann nicht mehr.

Hier können Sie die Diskussion im Landtag verfolgen. Die zu behandelnden Dokumente werden eingeblendet.

Diese Drucksache wurde mehrheitlich abgelehnt:

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