Freie Schulen sollen mehr Geld erhalten

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Schulen in freier Trägerschaft erhalten mehr Geld für Grundschullehrer und schnellere Finanzhilfen für den Unterricht schulpflichtiger Flüchtlinge

Der Landtag hat die Schülerkostenjahresbeiträge für die Schulen in freier Trägerschaft angehoben, damit sie ihre Grundschullehrerinnen und -lehrer künftig so bezahlen können wie an staatlichen Schulen. Für den Landeshaushalt wird ein Mehrbedarf von 2,425 Millionen Euro erwartet. Mit der Gesetzesänderung setzt der Landtag einen Entschließungsantrag vom 16.12.2020 (Drucksache 7/2337) um. Das Parlament sprach sich seinerzeit dafür aus, die Anhebung der Entlohnung für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer an staatlichen Schulen für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft nachzuvollziehen. Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer an staatlichen Schulen erhalten ihre Besoldung mit Wirkung ab 1. August 2021 nach der Besoldungsgruppe A 13.


Zugleich hat der Landtag dafür gesorgt, dass die Schulen in freier Trägerschaft den Aufwand für Schülerinnen und Schüler nicht über längere Zeit vorfinanzieren müssen, die sie aufgrund besonderer Lagen aufnehmen. Dies ist aktuell bei schulpflichtigen Kindern aus der Ukraine der Fall. Grundsätzlich werden die Finanzhilfen anhand der Zahl der Schüler zum 1. März berechnet und rückwirkend ausgezahlt. Diese Stichtagsregelung wird für Fälle geändert, in denen ein Kind oder Jugendlicher etwa durch elementare oder technische Katastrophen, Kriege oder Bürgerkriege schulpflichtig wird. Die Kosten können dann monatlich abgerechnet werden. 

Alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.

Autor: Thüringer Landtag.

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