Die Europäische Kommission schlägt heute vor, den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU in die Liste der Straftaten mit europäischer Dimension aufzunehmen. Zudem schlägt sie mit Blick auf die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU neue strengere Vorschriften für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten vor. Angesichts der andauernden Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, dass die restriktiven Maßnahmen der EU vollständig umgesetzt werden und dass sich ein Verstoß gegen diese Maßnahmen nicht auszahlt. Die heute vorgelegten Vorschläge sollen gewährleisten, dass Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die gegen die restriktiven Maßnahmen verstoßen, in Zukunft wirksam eingezogen werden können. Die Vorschläge stehen im Zusammenhang mit der von der Kommission im März eingesetzten Taskforce „Freeze and Seize“.
Einstufung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der EU als Straftat mit europäischer Dimension
Zum einen schlägt Kommission heute vor, den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen in die Liste der Straftaten mit europäischer Dimension aufzunehmen. Dies wird es ermöglichen, EU-weit einen gemeinsamen Mindeststandard für Straftaten und Strafen festzulegen. Solche gemeinsamen EU-Vorschriften würden es wiederum erleichtern, Verstöße gegen restriktive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden.
Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen erfüllt die Kriterien des Artikels 83 Absatz 1 AEUV, da er in den meisten Mitgliedstaaten als Straftat gilt. Er stellt ferner eine besonders schwere Straftat dar, da er den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dauerhaft bedrohen kann und eine eindeutige grenzüberschreitende Dimension aufweist, die eine einheitliche Reaktion auf EU-Ebene und weltweit erfordert.
Begleitend zum Vorschlag legt die Kommission in einer Mitteilung samt Anhang dar, wie eine künftige Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen aussehen könnte. Die möglichen Straftaten könnten Folgendes umfassen: Mitwirkung an Handlungen oder Tätigkeiten, mit denen direkt oder indirekt versucht wird, die restriktiven Maßnahmen zu umgehen, unter anderem durch Verschleierung von Vermögenswerten; das Versäumnis, Gelder sicherzustellen, die sich im Besitz einer gelisteten Person oder Organisation befinden oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden; Beteiligung am Handel, z. B. Ein- oder Ausfuhr von Waren, die unter Handelsverbote fallen.
Sobald die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über die Initiative der Kommission zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension erzielt haben, wird die Kommission auf der Grundlage der begleitenden Mitteilung sowie des Anhangs einen Legislativvorschlag vorlegen.
Verschärfung der EU-Vorschriften über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten zur Unterstützung der Anwendung restriktiver Maßnahmen der EU
Zudem legt die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten vor. Mit den neuen Rechtsvorschriften soll in erster Linie sichergestellt werden, dass sich Straftaten nicht auszahlen. So sollen Straftätern ihre unrechtmäßigen Erträge entzogen und sie daran gehindert werden, weitere Straftaten zu begehen. Die vorgeschlagenen Vorschriften finden auch auf Verstöße gegen restriktive Maßnahmen Anwendung. Dadurch sollen Erträge aus Verstößen gegen restriktive Maßnahmen wirksam aufgespürt, sichergestellt, verwaltet und eingezogen werden.
Mit dem Vorschlag werden die EU-Vorschriften über die Vermögensabschöpfung folgendermaßen modernisiert:
- Ausweitung des Mandats der Vermögensabschöpfungsstellen: Sie sollen Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, rasch aufspüren und ermitteln können. Diese Befugnisse sollen auch für Vermögenswerte aus Straftaten gelten und unter anderem die umgehende Sicherstellung solcher Vermögenswerte umfassen, wenn die Gefahr besteht, dass sie verschwinden.
- Ausweitung der Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten aus einem breiteren Spektrum von Straftaten, darunter aus dem Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU, sobald der Vorschlag der Kommission zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension angenommen wurde.
- Einrichtung von Vermögensverwaltungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten, die dafür sorgen, dass sichergestellte Vermögensgegenstände nicht an Wert verlieren und dass sichergestellte Vermögensgegenstände, die rasch an Wert verlieren oder deren Erhalt kostspielig ist, veräußert werden können.
Stimmen aus dem Kommissionskollegium:
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „EU-Sanktionen müssen eingehalten werden, und diejenigen, die sie zu umgehen trachten, müssen bestraft werden. Der Verstoß gegen EU-Sanktionen ist eine schwere Straftat und muss schwerwiegende Konsequenzen haben. Dafür brauchen wir EU-weite Vorschriften. Wir treten als Union für unsere Werte ein und müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die die Kriegsmaschinerie Putins am Laufen halten, den Preis dafür zahlen.“
Der für Justiz und Verbraucher zuständige EU-Kommissar Didier Reynders erklärte: „Wir müssen Personen oder Unternehmen, die die restriktiven Maßnahmen der EU umgehen, zur Rechenschaft ziehen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die in der gesamten EU streng geahndet werden muss. Aufgrund unterschiedlicher strafrechtlicher Definitionen und Strafen bei Verstößen gegen die restriktiven Maßnahmen kann es derzeit noch immer passieren, dass solche Taten ungeahndet bleiben. Wir müssen die Schlupflöcher schließen und den Justizbehörden die richtigen Instrumente an die Hand geben, um Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union strafrechtlich zu verfolgen.“
Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Drahtzieher von Verbrechen nutzen Einschüchterung und Angst, um sich Schweigen und Loyalität zu erkaufen. So leisten sie sich in der Regel einen luxuriösen Lebensstil, der nicht unbemerkt bleibt. Die Europäische Kommission schlägt nun neue Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor, um diese Vermögenswerte aufzuspüren. Diese Instrumente sollen es den zuständigen Beamten ermöglichen, die betreffenden Vermögenswerte aufzuspüren und umgehend sicherzustellen. Durch entsprechende Ermittlungen können Vermögenswerte gefunden werden, und die umgehende Sicherstellung verschafft den Gerichten Zeit zu handeln. Der Vorschlag deckt neue Arten von Straftaten ab, darunter den illegalen Handel mit Feuerwaffen und Erpressung – Straftaten im Umfang von 50 Milliarden Euro. Unser Vorschlag zielt auch auf Vermögen unklarer Herkunft ab. Bandenbosse sollen nicht mehr ungestraft davon kommen. Mit der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen Sanktionen kann den Tätern schneller das Handwerk gelegt werden.“