Die Förderung, defekte Elektrogeräte nicht wegzuwerfen sondern reparieren zu lassen, macht Schule. So gibt es ein Modellprojekt in Leipzig, das auch als landesweites Projekt in der politischen Debatte steht. In Thüringen gab es bereits die Förderung von Reparaturen. Diese lief allerdings aus.
Ab dem 31. Mai 2022 können wieder Anträge auf Erstattung eines Teil der Reparaturen von Elektrogeräten eingereicht werden. Ab 50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Rechnungswert bzw. Reparaturen im Repair-Café mit 25 Euro Kosten für die Ersatzteile (inkl. Mehrwertsteuer) wird ein Bonus gewährt. Das Thüringer Umweltministerium fördert dieses Projekt, das von der Verbraucherzentrale Thüringen betreut wird.
Grundsätzlich werden Reparaturen nur an Elektrogeräten gefördert. Das sind beispielsweise klassische Haushaltsgeräte wie Toaster, Bügeleisen oder Waschmaschinen, aber auch Computer, Smartphones oder Spielekonsolen. Nicht gefördert werden beispielsweise Reparaturen an Treppenliften oder elektrisch verstellbaren Sesseln.
Externe Links:
Hier finden Sie eine Auflistung der Geräte, die für einen Reparaturbonus in Frage kommen.
Hier können Sie den Reparaturbonus beantragen.
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