Thüringen: Oberverwaltungsgericht stellt auf elektronische Gerichtsakten um

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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat seine Verfahren auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Sämtliche neu eingehende Verfahren werden nun ausschließlich elektronisch als sogenannte eAkten geführt. Für alle vor dem 21. Juni eingegangenen Verfahren werden die Papierakten fortgeführt, um erheblichen Arbeitsaufwand durch Nachscannen der Akten zu vermeiden.

Inzwischen verfügen sechs weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter alle vier Landgerichte sowie das Thüringer Oberlandesgericht. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte bereits im November vergangenen Jahres alle neu eingehenden Verfahren erfolgreich auf die elektronische Aktenführung umgestellt. „Mit der Einführung der eAkte am Thüringer Oberverwaltungsgericht kann somit erstmalig der Instanzenzug in der Verwaltungsgerichtsbarkeit elektronisch abgebildet werden, wenn am Verwaltungsgericht Weimar Rechtsmittel eingelegt werden“ teilte Justizminister Dirk Adams mit. Im September wird die Umstellung am Verwaltungsgericht Gera vorgenommen, bevor Anfang kommenden Jahres mit dem Verwaltungsgericht Meiningen die Einführung der eAkte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ihren Abschluss finden soll.

Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Wachtmeister/-innen, Geschäftsstellenmitarbeiter/-innen, Rechtspfleger/-innen sowie Richter/-innen und Staatsanwält/-innen werden im Rahmen eines landesweiten Projektes auf die Umstellung vorbereitet. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.

Nachdem Rechtsanwälte, Behörden und andere sogenannte professionelle Einreicher seit Januar 2022 verpflichtet sind, Schriftsätze ausschließlich elektronisch zu übersenden, ist mit der Einführung der elektronischen Verfahrensakte nun auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht in der Lage, die Akten vollständig elektronisch weiterführen zu können.

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