Mit Beschluss des Geraer Stadtrates am 24. September 2020 trat die „Kulturförderrichtlinie der Stadt Gera“ in Kraft. Diese regelt die Voraussetzungen für die möglichen Förderungen kultureller und künstlerischer Projekte der freien Szene in der Stadt. Alle Geraer Kulturvereine und kulturell Aktiven, die im kommenden Jahr Veranstaltungen, Ausstellungen, musikalische Projekte, Lesungen, Vorträge oder ähnliches planen, und auf Förderung angewiesen sein, sollten es nicht versäumen, ihre Anträge beim Kulturamt der Stadt Gera einzureichen. Auch wenn die aktuellen gesellschaftlichen Faktoren der Pandemie und der Energiekrise möglicherweise auch Auswirkungen auf den Kulturbereich haben werden, möchte das Kulturamt der Stadt alle kulturellen Akteure ermutigen, optimistisch in das kommende Jahr zu schauen und mitzuwirken, für Gera die kulturelle Lebensqualität zu erhalten.
In der Kulturförderrichtlinie sind die Regularien und Fristen, die Form der Antragstellung sowie Abrechnungsformulare, Vergabekriterien sowie die Fach- und Beschlussgremien festgelegt. Laut städtischer Kulturförderrichtlinie sind die Förderanträge für Projekte des Folgejahres bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres schriftlich beim Kulturamt zu beantragen. Dies kann sowohl digital als auch per Briefpost, unter Nachweis des Absende-Datums, erfolgen. Die Kulturförderrichtlinie sowie die dazugehörigen Formulare sind auf der Internetseite der Stadt Gera www.gera.de unter Ausschreibungen zu finden.
Weiterreichende Informationen erteilt das Kulturamt gern telefonisch unter: 0365 8383001 oder via E-Mail kultur@gera.de