Thüringen: keine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuer-Unterlagen

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) ist vom Vorschlag des Bundesfinanzministers irritiert, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern. Christian Lindner hatte angekündigt, dass er darüber mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder reden wolle.

Heike Taubert sagte: „Ich habe keinen Termin mit Herrn Lindner im Kalender. Ich weiß nicht, mit wem er darüber reden will. Die letzte Finanzministerkonferenz vor 14 Tagen hat einstimmig beschlossen, keine Verlängerung vorzunehmen. An diesen Beschluss halte ich mich.“

Deshalb weist die Thüringer Finanzministerin auch ähnliche Forderungen des Bundes der Steuerzahler zurück. Laut diesem hätten vor allem Privatbesitzer in einem geerbten Haus Probleme, da sie nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kämen. „Der Bund der Steuerzahler verheimlicht, dass die Erben eines Grundstückes oder Hauses mit den von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten und einem Längenmaß für die Ermittlung der Wohnraumgröße die Erklärung ordnungsgemäß abgeben können“, so Heike Taubert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den guten Stand beim Erklärungseingang in Thüringen. „Mittlerweile sind 374.840 Erklärungen von erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Eingangsquote von 30 Prozent. Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Thüringen den Oktober für die Erklärungsabgabe nutzen werden.“

Hintergrund:

Die Erklärungsabgabefrist wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt im März 2022 bekannt gegeben. Dem ist ein gemeinsamer Beschluss aller Länder vorausgegangen. Grundsätzlich hätten sich nur die „Bundesmodell-Länder“ einigen müssen, da die Länder mit abweichendem Modell eigene Bekanntmachungen veröffentlicht haben und veröffentlichen mussten (andere gesetzliche Grundlage). Um jedoch einen Wettbewerb der Länder untereinander zu vermeiden, war es wichtig, dass sich alle Länder gemeinsam auf eine Frist einigen. Großkunden, wie etwa die Deutsche Bahn, sollen alle Länder gleichmäßig bei der Erklärungsabgabe bedienen. Wenn nun einzelne Länder eine Fristverlängerung aussprechen, ist klar, dass diese bei der Abgabe der Erklärung erst später „bedient“ werden. Damit wird der kontinuierliche Erklärungseingang und damit die Abarbeitung insgesamt beeinflusst.

Falls man wirklich eine Fristverlängerung politisch haben möchte, wäre ein gemeinsamer Beschluss aller Länder notwendig sowie für die Bundesmodell-Länder eine förmliche Bekanntgabe durch das BMF. Der Auftrag liegt also im BMF selbst.

Quelle

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