Auf dem nördlichen Anger gilt ab sofort ein Alkoholverzehrverbot. Montags von 8:30 bis 16:30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 14:30 Uhr ist der Konsum von Alkohol untersagt.
Kinder- und Jugendschutz im Umfeld des Familienzentrums soll gewährleistet werden
Hintergrund: Am Anger 8 (gegenüber der Hauptpost) befindet sich das Familienzentrum, in dem Eltern und ihre Kinder zahlreiche Hilfsangebote finden. Zum Schutz der Einrichtung und ihrer Nutzerinnen und Nutzer hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, für diesen Bereich ein Alkoholverzehrverbot gemäß § 8 a der Stadtordnung auszusprechen. Es gilt in einem Umkreis von 100 Metern um das Gebäude und ist mit Schildern ausgewiesen.
„Die Zahl der Menschen, die im Umfeld des Familienzentrums verweilen und dabei Alkohol trinken, hat im Laufe des Sommers deutlich zugenommen“, erläutert Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt, die Beweggründe. Das ist nicht nur subjektiv spürbar: Auch die Beschwerden im Bürgeramt nehmen zu. „Uns geht es nicht darum, Personen zu vertreiben“, so Horn. „Im Mittelpunkt steht der Kinder- und Jugendschutz während der Öffnungszeiten des Familienzentrums“, so Horn. Das Familienzentrum wurde in den Entscheidungsprozess eingebunden und begrüßt den Schritt ausdrücklich.
Ein Alkoholverzehrverbot wie auf dem Anger ist übrigens keine Seltenheit: Es besteht auch an Kinderspielplätzen sowie während der Öffnungszeiten um Kindertageseinrichtungen.
Der uneingeschränkte öffentliche Konsum von Alkohol erlangt insbesondere im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung. Alkohol ist die am weitesten verbreitete und am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz bei Jugendlichen in Deutschland. Repräsentative Erhebungen zeigen, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die regelmäßig Alkohol trinken, seit 2004 zurückgeht (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA 2009).
Diesem rückläufigen Trend steht jedoch eine Vielzahl besorgniserregender Entwicklungen gegenüber. Der Einstieg in den Alkoholkonsum geschieht in einem Alter, in dem Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz Alkohol in der Öffentlichkeit noch gar nicht konsumieren dürfen. Riskante Konsummuster wie das Rauschtrinken halten sich unter Jugendlichen weiterhin auf einem hohen Niveau. Besonders alarmierend ist der Anstieg akuter Alkoholvergiftungen bei jungen Menschen.