Thüringen: Abgabefrist für Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert

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Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute (13. Oktober) in Berlin gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31. Oktober 2022 läuft die Frist nunmehr am 31. Januar 2023 ab.

Finanzministerin Heike Taubert respektiert die Mehrheitsentscheidung der Finanzministerkonferenz: „Der jetzige Zeitverlust geht leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025. Ich bitte die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater im Interesse der Gemeinden, trotz Verlängerung der Erklärungsabgabefrist, ihre Erklärung schnellst möglich abzugeben.“ Die Grundsteuer ist auch zukünftig als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Kindergärten, Straßenbau, Kultur und Sportstätten wichtig. Die Thüringer Finanzämter werden ihre bisherigen Anstrengungen nochmals verstärken, um den Steuerpflichtigen die Abgabe auch schwierigerer Erklärungen zu ermöglichen. Die bisherigen Verabredungen mit verschiedenen Eigentümern, die über eine Vielzahl von Grundstücken verfügen, zur schrittweisen und kontinuierlichen Erklärungsabgabe bleiben bestehen.

Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide rechtzeitig zu versenden.

Finanzministerin Heike Taubert dankt allen, die bereits ihre Erklärungsabgabe erfolgreich abgeschlossen haben. Mit Stand 13.10.2022 konnten bereits 431.433 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern entgegengenommen werden, was einer Quote von 34,8 % entspricht.

Quelle.

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