Thüringen: Familiennachzug für afghanische Staatsangehörige genehmigt

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Das Bundesministerium des Innern hat das erforderliche Einvernehmen für die Landesaufnahmeanordnung für afghanische Staatsangehörige in der vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurfsfassung nach § 23 Abs. 1 S. 3 AufenthG erteilt.

Migrationsminister Dirk Adams: „Aus humanitären Gründen ist es nach wie vor dringend nötig, afghanischen Staatsangehörigen, die sich vor der Herrschaft der Taliban in Sicherheit bringen müssen, die Aufnahme bei ihren in Thüringen lebenden Verwandten zu ermöglichen. Wir nehmen den hier lebenden Afghaninnen und Afghanen die Sorge um ihre Angehörigen, die sich vor Rachemaßnahmen und Repressalien durch die militant-islamistischen Taliban fürchten.“

Mit der Landesaufnahmeanordnung besteht für afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland fliehen mussten und durch die Machtübernahme der Taliban ernsthaft bedroht sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei ihren in Thüringen lebenden Verwandten Aufnahme zu finden.

Die bereits hier lebenden Afghaninnen und Afghanen müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein und mindestens sechs Monaten in Thüringen ihren Wohnsitz haben. Sie müssen sich verpflichten, längstens für die Dauer von fünf Jahren für Unterkunft und Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Gesundheitskosten, der nachziehenden Familienangehörigen aufzukommen.

Familienmitglieder im Sinne der Landesaufnahmeanordnung sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder.

Damit handelt es sich bei der Aufnahme von Afghaninnen und Afghanen im Rahmen der Landesaufnahmeanordnung nicht um eine weitere Belastung der Aufnahmesysteme. Die auf dem Wege des Landesaufnahmeprogramms nach Thüringen einreisenden Menschen werden weder in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, noch in den von den Kommunen derzeit hergerichteten Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine unterkommen. Auch die Sicherung des Lebensunterhalts belastet die öffentlichen Kassen nicht.

Ein sehr ähnliches Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige läuft in Thüringen seit 2013 mit großem Erfolg.

Quelle

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