Mit einem gemeinsamen Notartermin haben das Ökumenische Hainich Klinikum Mühlhausen und das Thüringer Sozialministerium in dieser Woche die Rücküberführung des Maßregelvollzugs in Mühlhausen vertraglich abgeschlossen. Demzufolge wechselt der Maßregelvollzug in Mühlhausen ab dem 1. Januar 2023 in die Trägerschaft des Freistaates Thüringen.
Dazu erklärt die Thüringer Sozialministerin Heike Werner: „Das ist ein großer Erfolg und ein wesentlicher Meilenstein auf unserem Weg, bei dem es für beide Seiten eine Vielzahl an Herausforderungen zu meistern gilt. Umso mehr möchte ich mich beim Geschäftsführer des Ökumenischen Hainich Klinikums, Klaus-Peter Fiege, und seinem Team für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken, die an diesem Punkt nicht endet. Mit dem Maßregelvollzug in Mühlhausen übernehmen wir einen sehr gut funktionierenden und qualitätsvollen Betrieb. Das ist für uns Ansporn und Anspruch zugleich, dies in staatlicher Hand so fortzuführen. Dazu wollen wir in den kommenden Wochen und Monaten auch weiter eng im Austausch bleiben. Das gute Miteinander ist uns auch in Zukunft besonders wichtig.“
Klaus-Peter Fiege, Geschäftsführer des Ökumenischen Hainich Klinikums Mühlhausen, erläutert: „Nach unzähligen Gesprächen zur Klärung der unterschiedlichsten Fragestellungen – vom Essensanbieter über Immobilienfragen bis hin zur Belegschaft – sind wir erleichtert, den formellen Prozess nun zu einem guten Ende zu bringen. Und ich bin zuversichtlich, dass wir den Maßregelvollzug in verantwortungsvolle Hände geben. Wir wollen auch weiter in guter unmittelbarer Nachbarschaft zusammenarbeiten, damit nicht nur für die Übergangszeit die medizinische Behandlung der Patienten im Maßregelvollzug in bester Qualität gewährleistet ist.“
Die Liegenschaften des Maßregelvollzuges und verschiedene Dienstleisterverträge werden übernommen. Gleichzeitig folgte der Großteil der Belegschaft dem Betriebsübergang. Rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unter anderem medizinisches Personal, Pflege-, Sicherheits- und Reinigungspersonal, nahmen das Beschäftigungsangebot des Freistaates Thüringen an und wechseln damit größtenteils auch in das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes. Darüber hinaus wurde dringend notwendiges Fachpersonal ab 1. Januar 2023 neu eingestellt.
„Ich persönlich nehme die Belegschaft als hoch motiviert wahr und ich bin mir sicher, dass wir diese große Aufgabe gut zusammen meistern werden“, so Ministerin Werner.
Bereits im Juli 2022 war das Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie (TZFP) als zentrale Verwaltungseinheit der Thüringer Maßregelvollzugseinrichtungen in Mühlhausen und Hildburghausen gegründet worden. Damit wurden die organisatorischen Grundvoraussetzungen für die Rückführung in die Landesträgerschaft geschaffen. Der Sitz der Verwaltungsbehörde ist zentral in Erfurt.
Zur weiteren Erläuterung:
Mit Kabinettsbeschluss vom 19. November 2019 hatte die Thüringer Landesregierung entschieden, die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in Thüringen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Straftat einzusehen und deshalb als nicht schuldfähig oder vermindert schuldfähig gelten, als hoheitliche Aufgabe in die Landesverantwortung zurückzuführen. Damit wird der verfassungsrechtliche Normalzustand wiederhergestellt.
Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, nämlich diese zu schützen, aber auch gegenüber den Täterinnen und Tätern, deren Rechte auch als psychiatrische Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug gewahrt bleiben müssen. Daher hat die Landesregierung beschlossen, die seit Anfang 2002 bestehende Privatisierung der drei Maßregelvollzugseinrichtungen in Thüringen zu beenden und diese Aufgabe in die staatliche Landeshoheit zurückzuführen.
Träger der drei bestehenden Einrichtungen sind:
• Helios Fachkliniken Hildburghausen GmbH
• Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen gGmbH
• Asklepios Fachkrankenhaus Stadtroda GmbH
Nur die staatliche (also nicht-private) Organisation des Maßregelvollzugs entspricht vorbehaltlos dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Funktionsvorbehaltes, nach dem die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, zu übertragen sind (Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz). So soll in diesem hochsensiblen Bereich, dem erhebliche Grundrechtseingriffe zu eigen sind, das staatliche Gewaltmonopol, ebenso wie im Strafvollzug, künftig wieder unmittelbar gewahrt werden.
Der Rückführungsprozess wird in enger Abstimmung mit den Trägern der Maßregelvollzugseinrichtungen in Mühlhausen und Hildburghausen umgesetzt. Auch in Hildburghausen wurden die rund 150 Beschäftigten in den vergangenen Wochen und Monaten über ihre Möglichkeiten informiert und hatten im Rahmen entsprechender Personalversammlungen die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen.
Für die Durchführung des Maßregelvollzugs an den Standorten Mühlhausen und Hildburghausen sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 rund 26,5 Millionen Euro eingestellt. Der Übergang des Maßregelvollzugs in Hildburghausen in die Landesträgerschaft ist zum 1. April 2023 geplant.
Zukünftig wird das Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie ebenfalls für die Verwaltung der Maßregelvollzugseinrichtung am Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH zuständig sein, deren Neuorganisation aufgrund bestehender Beleihungsverträge bis zum Jahr 2032 zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen ist. Auch hier haben bereits erste Gespräche stattgefunden, die im kommenden Jahr fortgeführt werden sollen.