Thüringen: neue Richtlinie für besseres Wasser-Management

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Eine am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Verordnung zur sogenannten “Rohwassereigenkontrolle” ermöglicht in Thüringen sowohl eine bessere Kontrolle der Grundwasser-Qualität als auch eine verbesserte Information zu den verfügbaren Wassermengen.

Als Rohwasser gilt unbehandeltes, natürliches Wasser, wie beispielsweise im Grundwasser, in Fließgewässern und in Talsperren.

  • Zu bisher etwa 230 Messstellen, mit denen regelmäßig die Qualität des Grundwassers überprüft wird, kommen jetzt Messdaten von rund weiteren 1265 Entnahmestellen der Wasserversorger hinzu. Diese Versorger werden regelmäßig Untersuchungsergebnisse zur Qualität des Rohwassers an das TLUBN übermitteln. Das erlaubt ein intensiveres Monitoring und schafft eine verlässlichere Datengrundlage für mögliche neue Wasserschutzgebiete. Die Datenbereitstellung durch die Wasserversorgungsunternehmen wurden in einem intensiven, kooperativen Prozess mit Wasserversorgern und dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt
  • Zudem sind durch die Verordnung alle verpflichtet, die Rohwasser direkt entnehmen (z.B. Wasserversorgungsunternehmen, Industrie, Landwirtschaft), die entnommenen Wassermengen zu messen und ab 2024 jährlich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu melden. Auf dieser Datenbasis können die verfügbaren Wasserreserven in den Regionen besser ermittelt werden. Auch für eine gute Versorgung mit Trinkwasser sind in Zukunft genauere Daten über die Menge und Beschaffenheit des nutzbaren Wassers wichtig

Weil mit fortschreitenden Klimaveränderungen Wetterextreme wie Dürreperioden in Thüringen häufiger auftreten, ist die Verordnung auch ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Niedrigwasserstrategie, die im Mai 2022 durch die Landesregierung verabschiedet wurde. So zeigt auch der aktuelle Statusbericht Niedrigwasser, dass das Jahr 2022 das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnung werden könnte und das dritttrockenste Jahr mit den zum Teil niedrigsten Grundwasserständen. Zudem kann sich das TLUBN mit der Verordnung einen genauen Überblick über die Gewässerqualitäten in Thüringen und die tatsächlichen Entnahme von Wasser aus den Flüssen und aus dem Grundwasser verschaffen und somit besser die EU-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie erfüllen.

Quelle

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