Thüringer Privathaushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und deren Energiekosten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt haben, können für ihre Beträge jenseits der Verdoppelung ab 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021
Das Land Thüringen nutzt wie die Mehrzahl aller Bundesländer das zentrale Antragsportal von Hamburg, das die technische Umsetzung übernommen hat. Nach der Freischaltung des Online-Portals für Bremen und Hamburg (2. Mai) und Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (4.Mai) folgt Thüringen mit Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen am 8. Mai. Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist – so kann ein störungsfreier Betrieb des Portals gewährleistet werden. Die Portaladresse https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN ist ab 8. Mai für Thüringen nutzbar.
Der Härtefallfonds soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Über einen Online-Rechner kann bereits heute ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ – um dann rechtzeitig ab 8. Mai einen Antrag stellen zu können.
Die Referenzwerte, weitere Fragen & Antworten und Beispielrechnungen finden Sie hier: https://umwelt.thueringen.de/haertefallfonds