Das Kabinett hat heute den in dieser Legislaturperiode zweiten und letzten Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen beschlossen. Damit kann der Gesetzentwurf, der am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, rechtzeitig in die parlamentarische Beratung eingebracht werden.
„Seit 2018 haben wir insgesamt fünf Gemeindeneugliederungsgesetze auf den Weg gebracht. Hierfür gebührt mein Dank allen kommunalen Verantwortlichen und natürlich auch meinen Fachleuten im Haus. Es ist eine enorm zeit- und kraftaufwendige Arbeit, alle Protagonisten an einen Tisch zu holen, mit Ihnen über die zukunftsorientierte Neuausrichtung der Verwaltung zu diskutieren, dabei die Einwohnerschaft mitzunehmen und die erforderlichen Entscheidungen herbeizuführen“, betonte Kommunalminister Georg Maier und ergänzt: „Jede einzelne kommunale Neugliederung ist geeignet, die kommunale Gemeinschaft und damit unser Land zu stärken.“ Der Minister wird im Zuge der Vorstellung des Gesetzentwurfs auch einen Blick auf die notwendige Fortsetzung der Neugliederungsbemühungen sowie eine Veränderung der Anreize für die Zukunft werfen.
In dem heute vom Kabinett abschließend beschlossenen Gesetzentwurf wurden die neun derzeit im Ministerium vorliegenden Anträge auf Gemeindeneugliederung von insgesamt 29 Städten und Gemeinden aufgenommen. Ziel der vorgesehenen Gemeindeneugliederungen ist es, den übereinstimmenden Neugliederungsbeschlüssen und den Anträgen der Gemeinden auf freiwillige Fortentwicklung ihrer kommunalen Verwaltungsstrukturen nachzukommen. Die Leistungs- und Verwaltungskraft der Gemeinden kann durch die beantragten Strukturänderungen weiter verbessert werden.
Der Gesetzentwurf sieht Gemeindeneugliederungen vor, von denen sieben Landkreise betroffen sind. Dies betrifft die Landkreis Eichsfeld, Gotha, Greiz, Schmalkalden-Meiningen sowie der Saale-Holzlandkreis, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Wartburgkreis.
Zwei der vorgesehenen Gemeindeneugliederungen sind kreisübergreifend (Ausgliederung der Gemeinde Hallungen aus dem Wartburgkreis und Eingliederung in den Unstrut-Hainich-Kreis sowie Ausgliederung Ortsteil Struth der Gemeinde Rodelberg aus dem Unstrut-Hainich-Kreis und Eingliederung in den Landkreis Eichsfeld).
Im Einzelnen:
1. Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Uder“; Zusammenschluss der Gemeinden Birkenfelde, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder und Wüstheuterode (elf von dreizehn Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Uder“) zu einer neuen Landgemeinde „Uder“; Erfüllung der Gemeinden Asbach-Sickenberg und Dietzenrode/Vatterode (übrige Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Uder“) gemäß § 51 ThürKO durch die neue Landgemeinde (Landkreis Eichsfeld)
2. Ausgliederung der Gemeinden Glasehausen und Hohes Kreuz aus der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ und Eingliederung in die Stadt Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld)
3. Auflösung der Gemeinde Rodeberg (Unstrut-Hainich-Kreis); Landkreiswechsel des Ortsteils Struth der aufgelösten Gemeinde Rodeberg und kreisübergreifende Eingliederung dieses Ortsteils in die Stadt Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld); Eingliederung des Ortsteils Eigenrieden der aufgelösten Gemeinde Rodeberg in die Stadt Mühlhausen/Thüringen (Unstrut-Hainich-Kreis)
4. Eingliederung der Gemeinde Herrenhof in die Gemeinde Georgenthal (Landkreis Gotha)
5. Ausgliederung der Gemeinde Wünschendorf/Elster aus der Verwaltungsgemeinschaft „Wünschendorf/Elster“; Zusammenschluss der Gemeinde Wünschendorf/Elster und der Stadt Berga/Elster zu einer neuen Gemeinde (Landkreis Greiz)
6. Eingliederung der Gemeinde Sülzfeld in die Stadt Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen)
7. Eingliederung der Gemeinde Schönstedt in die Gemeinde Unstrut-Hainich (Unstrut-Hainich-Kreis)
8. Eingliederung der Frankenroda in die Stadt Amt Creuzburg unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft „Hainich-Werratal“ (Wartburgkreis)
Ausgliederung der Gemeinde Hallungen (Wartburgkreis) aus der Ver-waltungsgemeinschaft „Hainich-Werratal“; Landkreiswechsel der Ge-meinde Hallungen und kreisübergreifende Eingliederung in die Ge-meinde Südeichsfeld (Unstrut-Hainich-Kreis).
Darüber hinaus wurde in den Gesetzentwurf ein Antrag auf Strukturänderungen von Verwaltungsgemeinschaften aufgenommen, welcher nicht mit einer Gemeindeneugliederung verbunden ist, sondern lediglich den Wechsel einer Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft in eine andere Verwaltungsgemeinschaft beinhaltet.
Im Rahmen der Gemeindeneugliederungen der sechsten Legislaturperiode hatte der Landtag drei Gemeindeneugliederungsgesetze beschlossen. In der Folge sank die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 (Stand: 31. Dezember 2017) auf 626 (Stand: 31. Dezember 2021).
Im Ergebnis der beiden Gemeindeneugliederungsgesetze der 7. Wahlperiode wird die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden voraussichtlich auf etwa 600 sinken. Damit ist absehbar, dass auch in Zukunft weitere Neugliederungen bzw. Strukturvergrößerungen erforderlich sein werden, um die Zielsetzung der flächendeckenden und zukunftsorientierten Stärkung der gemeindlichen Ebene zu erreichen.
Der demografische Wandel wird sich künftig fortsetzen, wobei das Durchschnittsalter der Bevölkerung weiter steigen und der Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter deutlich zurückgehen wird. Im Zuge dieser demografischen Entwicklung ist mit Einnahmeausfällen sowie mit veränderten Ausgabebedarfen auf Seiten des Landes zu rechnen. Dies wird sich auch auf die Höhe der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen auswirken.
Ferner müssen die Gemeinden den stetig steigenden Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft gerecht werden, mit der Digitalisierung und IT-Entwicklung Schritt halten sowie über ausreichend spezialisiertes Personal verfügen, dessen Gewinnung aktuell immer schwieriger wird.
Dazu kommen in zunehmendem Maße weitere Herausforderungen für die Gemeinden, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, der Klimaanpassung, der Bewältigung von Krisenlagen sowie den Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine.
„Die Fortführung der flächendeckenden Gemeindegebietsreform zur Stärkung und Vergrößerung der kommunalen Strukturen zählt weiterhin zu den wichtigen Zielsetzungen für Thüringen“, betonte Minister Maier.